Die Summenregel der Differenzialrechnung besagt das Folgende:
- Sind zwei Funktionen u und v in differenzierbar, so ist an dieser Stelle auch die Summenfunktion s mit differenzierbar. Es gilt:
Da diese Aussage für ein beliebiges aus dem Bereich gilt, in dem sowohl u als auch v differenzierbar sind, kann man vereinfacht schreiben:
Kurz: Eine Summenfunktion kann summandenweise differenziert werden.
Beweis der Summenregel
Es seien u und v zwei in differenzierbare Funktionen und es sei s die Summe der Funktionen u und v mit für alle .
Wir berechnen den Differenzenquotienten von s an der Stelle :
Mithilfe der Sätze über den Grenzwert der Summe zweier Funktionen ergibt sich
und damit
.
- Beispiel: Es ist die Ableitung der Funktion zu bilden.
Die Funktion hat die Darstellung und damit folgende Ableitung:
Erweiterung der Summenregel
- Die obige Summenregel gilt auch für n Summanden mit , also für Funktionen der Form .
Zum Beweis dieser Verallgemeinerung verwenden wir das Beweisverfahren der vollständigen Induktion:
- Induktionsanfang
Die Regel ist gültig für , wie oben gezeigt wurde.
- Induktionsschluss
I. Induktionsvoraussetzung:
II. Induktionsbehauptung:
III. Induktionsbeweis
Also ist differenzierbar in und es gilt:
Aus Potenz- und Summenregel ergibt sich eine wichtige Schlussfolgerung für die Ableitung ganzrationaler Funktionen:
- Jede ganzrationale Funktion ist an jeder Stelle differenzierbar und besitzt die Ableitungsfunktion .
Die Ableitungsfunktion ist also wieder eine ganzrationale Funktion mit einem gegenüber f um 1 niedrigeren Grad.