Für die weiteren Überlegungen ist die folgende Aussage bedeutsam:
Beweis:
Die Aussage besteht aus zwei Teilaussagen:
a) Wenn f eine konstante Funktion ist, so gilt für jedes x.
b) Wenn für jedes x gilt, so ist f eine konstante Funktion.
Die Gültigkeit von a) ergibt sich unmittelbar aus der Konstantenregel der Differenzialrechnung. Es muss deshalb nur noch Teilaussage b) bewiesen werden:
Voraussetzung: Für jedes x gelte .
Behauptung: f ist eine konstante Funktion.
Es wird gezeigt, dass unter der angegebenen Voraussetzung die Funktionswerte von f an beliebigen Stellen a und b übereinstimmen, d.h., dass stets gilt, wie man a und b auch wählt.
Wir wenden für den Nachweis den Mittelwertsatz der Differenzialrechnung an. Ist f eine im Intervall differenzierbare Funktion, dann existiert mindestens eine Stelle c zwischen a und b, so dass gilt:
Durch Multiplikation mit (b - a) erhält man hieraus .
Da nach Voraussetzung f ' an jeder Stelle den Wert Null hat, ist auch .
Damit gilt , woraus folgt.
Da aber a und b beliebig gewählt wurden, stimmen die Funktionswerte an allen Stellen überein, d.h., f ist eine konstante Funktion.
w.z.b.w.
Wenn es zu einer Funktion f eine Stammfunktion F gibt, so existieren unendlich viele weitere Stammfunktionen, die sich nur um eine additive Konstante unterscheiden.
Beweis:
Weil es sich bei dem vorliegenden Satz um eine Äquivalenzaussage handelt, müssen wir den Beweis „in beiden Richtungen“ führen.
a) Es sei (für alle ).
Dann ist differenzierbar und es gilt .
Da nach Voraussetzung , folgt , d.h., ist ebenfalls eine Stammfunktion von f.
b) Es sei Stammfunktion von f. Dann gilt .
Da nach Voraussetzung auch ist, folgt bzw. .
Das heißt, die Differenzenfunktion hat die Ableitung 0 und muss daher eine konstante Funktion sein: bzw.
w. z. b. w.
Für die Menge aller Stammfunktionen einer gegebenen Funktion f wird ein neuer Begriff eingeführt.
Will man die Mengenschreibweise vermeiden, kann man auch nur mit einem Repräsentanten arbeiten:
Dabei bezeichnet man
f(x) als Integrandenfunktion – kurz: Integrand,
x als Integrationsvariable,
C als Integrationskonstante,
dx als Differenzial des unbestimmten Integrals
(gelesen: Integral über f von x dx).
Beim Ermitteln unbestimmter Integrale darf die Integrationskonstanten nicht einfach weggelassen werden, da dies zu Trugschlüssen führen kann.
Schreibt man
so ergäbe sich die falsche Aussage .
Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.
Ein Angebot von