Konstantenregel der Differenzialrechnung

Wir betrachten die konstante Funktion f ( x ) = c für alle x .
Ihr Graph ist eine Parallele zur x-Achse.

Zum Nachweis dieser Vermutung wird der Differenzenquotient für eine beliebige Stelle x 0 D f gebildet:
d ( h ) = f ( x 0 + h ) f ( x ) h = c c h = 0 h = 0 ( f ü r h 0 )

Also gilt auch:

f ( x 0 ) = lim h 0 0 = 0

Damit gilt allgemein die Konstantenregel der Differenzialrechnung:

  • Eine konstante Funktion f ( x ) = c ( c , a b e r f e s t ) besitzt für alle x die Ableitung f ( x ) = 0 .

Anmerkung: Bei der Ableitung einer Funktion ist stets genau zu beachten, welche der (u.U. mehreren) in der Funktionsgleichung auftretenden Variablen die unabhängige (Funktions-)Variable kennzeichnet.

Beispielsweise ist für f ( x ) = c nach obiger Regel die Ableitung f ( x ) = 0 , während dies für f ( c ) = c ( c ) nicht zutrifft.

Graph der konstanten Funktion

Graph der konstanten Funktion

Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.

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