- Lexikon
- Mathematik Abitur
- 13 Wahrscheinlichkeitstheorie
- 13.1 Zufallsexperimente
- 13.1.3 Absolute und relative Häufigkeiten; empirisches Gesetz der großen Zahlen
- Empirisches Gesetz der großen Zahlen
Beispiel 1: Beim Werfen einer „normalen“ Münze kann man davon ausgehen, dass sowohl Wappen als auch Zahl die gleiche Chance besitzen, beim Auffallen der Münze oben zu liegen, d.h., die Wahrscheinlichkeit für das Ereignis beträgt 0,5.
Aber wie groß ist diese Wahrscheinlichkeit, wenn es sich um eine gezinkte Münze handelt und wenn über Art und Umfang der Anomalität nichts bekannt ist? (Für praktische Versuche kann statt einer gezinkten Münze der Kronenverschluss einer geöffneten Flasche verwendet werden.)
Aus der Erfahrung weiß man, dass bei einer langen Serie unabhängiger Versuche des zufälligen Vorgangs „Werfen einer gezinkten Münze“ die relative Häufigkeit des Ereignisses stabil wird.
Beispiel 2: Durchgeführt werden n unabhängige Simulationen des Werfens einer gezinkten Münze, wobei angenommen wird, dass die gewählte „Zinkung“ (infolge ihres internen Auswürfelns durch einen Zufallsgenerator) nicht bekannt sei. Dazu kann man z.B. das Programm sigezm(n,m,x) verwenden.
Interaktive Simulation des Werfens einer gezinkten Münze
Die graphische Darstellung der relativen Häufigkeiten in Abhängigkeit von n ergibt dann folgendes Bild:
Führt man das Experiment mehrmals (sowohl mit der gleichen Anzahl n von Realisierungen als auch mit einer wachsenden Anzahl n von Realisierungen) interaktiv durch, so kann man folgende Beobachtungen machen:
Diese Erfahrungen finden ihre mathematische Fassung als empirisches Gesetz der großen Zahlen. Es besagt Folgendes:
Bisher wurde der Begriff des Stabilwerdens relativer Häufigkeiten nur anschaulich umschrieben. Eine Möglichkeit, ihn mathematisch exakt zu fassen, ergibt sich, wenn man die relative Häufigkeit selbst als Zufallsgröße auffasst.
Für das Stabilwerden relativer Häufigkeiten wäre dann zu fordern, dass der Erwartungswert der Zufallsgröße die betreffende Wahrscheinlichkeit ist und dass für große n die Streuung der Zufallsgröße null wird.
Dies lässt sich tatsächlich nachweisen.
Dazu stellen wir die folgenden Überlegungen an:
Damit erhält das empirische Gesetz der großen Zahlen eine theoretische (auf dem kolmogorowschen Axiomensystem basierende) Interpretation und Rechtfertigung.
Es reicht aber nicht zu wissen, dass die relativen Häufigkeiten für große n nicht mehr um die unbekannte Wahrscheinlichkeit streuen.
Zu klären bleibt, wie groß n gewählt werden muss, damit man mit „ruhigem Gewissen“ als Näherungswert für die gesuchte Wahrscheinlichkeit benutzen kann. Mathematisch gesprochen heißt das:
Die Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Abweichung der relativen Häufigkeit von der unbekannten Wahrscheinlichkeit kleiner als ein beliebiges sei, möge sehr groß sein. Das heißt:
Dabei gilt:
Die tschebyschewsche Ungleichung gestattet damit die Herleitung folgenden Zusammenhangs zwischen den Größen mit der Näherung für alle :
(Diese Beziehung ist unabhängig von dem hier betrachteten Ereignis W; sie gilt für beliebige Ereignisse A.)
Beispiel 3: Wir betrachten als Beispiel :
0,5 | 0,1 | 0,01 | 0,001 | |
n | 100 | 2500 | 25 000 | 25 000 000 |
Hiermit kann man dasjenige n bestimmen, welches das eigene Gewissen bei der Bestimmung der Wahrscheinlichkeit für das Ereignis „Wappen fällt“ beim „Werfen“ einer gezinkten (Taschenrechner-)Münze beruhigt.
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