Vorgeschichte
Um 1800 gab es noch etwa 1800 Zollstellen in Deutschland. Das bedeutete für die Kaufleute und Industriellen viele Zollgebiete, an deren Grenzen jeweils Zoll zu entrichten war. Man musste stets in der Landeswährung bezahlen. Die Notwendigkeit der Schaffung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Binnenmarktes war mit der Industrialisierung Deutschlands überaus dringlich geworden. Preußen spielte hierbei die Vorreiterrolle. Seit dem 16. 7. 1816 gab es innerhalb der preußischen Länder keine Binnenzölle mehr. Allerdings musste man, sollten die Waren von einem Landesteil zum anderen über fremdes Gebiet transportiert werden, an den Grenzen dieser Länder weiterhin Zoll entrichten. Preußen war also daran interessiert, die Bildung eines Zollvereins mit anderen deutschen Staaten voranzutreiben.
Zollvereine
Zollverein nennt man die handelspolitische Einigung deutscher Bundesstaaten zur Herstellung einer deutschen Wirtschaftseinheit im 19.Jahrhundert. Nachdem die Versprechungen des Artikels19 der Deutschen Bundesakte von 1815 unerfüllt geblieben und die Denkschriften von FRIEDRICH LIST und dem badischen Minister K.F. NEBENIUS auf stärksten Widerstand gestoßen waren, traf Preußen unter seinem Finanzminister F.VON MOTZ 1828 zunächst eine Teillösung durch den Zollvertrag mit Hessen-Darmstadt. Bayern und Württemberg hatten kurz vorher einen Süddeutschen Zollverein gegründet. Ferner traten 1828
- Hannover,
- Braunschweig,
- Kurhessen,
- Nassau,
- Sachsen,
- die thüringischen Staaten,
- Hamburg und
- Bremen
zum Mitteldeutschen Handelsverein zusammen.
1828 gab es drei Zollvereine:
- ein preußisch-hessischer Zollverein,
- ein bayerisch-württembergischer Zollverein und
- ein mitteldeutscher Zollverein.
Der mitteldeutsche Zollverein zerbrach, als sich Kurhessen 1831 dem preußisch-hessischen Verein anschloss. Dessen Einigung mit dem Süddeutschen Zollverein erfolgte in dem Vertrag vom 22.3. 1833, dem sich auch Sachsen und die thüringischen Staaten anschlossen, sodass am 1.1. 1834 der Deutsche Zollverein (unter Ausschluss Österreichs) in Kraft trat.
Weitere Beitrittsstaaten
- 1836 Baden, Nassau und Frankfurt,
- 1842 Luxemburg, Braunschweig und Lippe bei.
- 1851–54 gelang die Einigung mit Hannover und Oldenburg, die 1834 einen Steuerverein gebildet hatten.
- Mecklenburg und Lübeck schlossen sich 1868,
- Bremen und Hamburg erst 1888 dem Deutschen Zollverein an;
- Luxemburg gehörte ihm bis 1919 an.
Der Deutsche Zollverein
- baute Handelsschranken ab und
- bildete eine Vorstufe für die Gründung des Deutschen Reiches 1871.
Nach der Schaffung des Norddeutschen Bundes tagten 1867–70 in Berlin ein Zollbundesrat und ein Zollparlament.
Gemeinsames Zollgebiet
Der Zollverein hatte ein gemeinsames Zollgebiet,
- aber zunächst noch 39 verschiedene Währungen.
- Mit den Münzkonventionen von 1838 und 1857 wurde eine eine gemeinsame Währung geschaffen: der Vereinstaler.
- Man führte ein einheitliches Gewicht ein, den Zollpfund zu 500 g.
Hauptorgan
Hauptorgan des Deutschen Zollvereins war:
- bis 1866 die jährliche Generalkonferenz, in dem Einstimmigkeit erforderlich war.
- Nach der Gründung des Norddeutschen Bundes 1866 wurde sie, entsprechend der geänderten Verträge vom 8.7.1867, durch einen Zollbundesrat mit Mehrheitsvotum und ein Zollparlament abgelöst.