Jüdische Emigration und jüdischer Widerstand während des Nationalsozialismus

Entrechtung, Gettoisierung, Vernichtung

Der Prozess der nationalsozialistischen Judenverfolgung verlief von der schrittweisen Entrechtung, über die Ausgrenzung und Gettoisierung bis zur physischen Vernichtung. Für die überwiegende Mehrheit der deutschen Juden waren Mitte der 30er-Jahre allerdings weder die Entwicklung noch das Ausmaß des Antisemitismus vorauszuahnen. Die deutschen Juden verstanden sich fast ausnahmslos als deutsche Staatsbürger und integraler Bestandteil der Gesellschaft. Sie hatten gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil von unter 1 % überproportional viele Soldaten im Ersten Weltkrieg gestellt und waren im sozialen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Leben der Weimarer Republik fest verankert. Durch eine Reihe diskriminierender Gesetze und antisemitischer Aktionen wurden sie nun von den Nationalsozialisten immer weiter ausgegrenzt. Den Anfang machte am 7. April 1933 das Gesetz zur „Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“, das die Juden aus dem Staatsdienst ausschloss. Mit den Nürnberger Gesetzen verloren die deutschen Juden u. a. das Staatsbürgerrecht. Eine Vielzahl weiterer Gesetze und antisemitischer Aktionen machte die Situation der deutschen Juden immer unerträglicher.
Dennoch entschloss sich, abgesehen von einer ersten Auswanderungswelle 1933, nur eine geringe Zahl von ihnen zur Emigration. In den 30er-Jahren blieb die Zahl der jüdischen Auswanderer relativ konstant bei etwa 23 000 Menschen pro Jahr. Die größte jüdische Interessenvertretung, der „Centralverein deutscher Juden“, wie auch die jüdischen Wohlfahrtsorganisationen waren bestrebt, das Leid der Juden in Deutschland zu mildern. Bereits 1933 entstand unter dem Vorsitz von LEO BAECK eine Dachorganisation – die „Reichsvertretung der deutschen Juden“. Sie versuchte vergeblich, Einfluss auf die nationalsozialistische Politik zu nehmen und deren judenfeindliche Ausrichtung abzuschwächen. Als sich Ende 1935 immer deutlicher abzeichnete, dass die nationalsozialistische Politik die Vertreibung der deutschen Juden beabsichtigte, widmete sich die „Reichsvertretung“ verstärkt den Fragen der Auswanderung. Im Juli 1939 verlor die „Reichsvertretung“ den Rest an Eigenständigkeit und wurde als „Reichsvereinigung der Juden in Deutschland“ der nationalsozialistischen Sicherheitspolizei (dem von REINHARD HEYDRICH geleiteten „Reichssicherheitshauptamt“) unterstellt.

Emigration

Eine Emigration kam für die Mehrheit der deutschen Juden lange Zeit nicht in Frage, da sie den Verlust der oftmals über Generationen in Deutschland aufgebauten Existenz bedeutet hätte. Deshalb versuchten sie, trotz der eskalierenden Judenfeindschaft, der fortschreitenden Entrechtung und Pogrome, in Deutschland durchzuhalten. Die Auswanderung wurde zudem durch mehrere Faktoren erschwert.

  • Kosten und Sondersteuern: Bereits seit dem 1. Januar 1931 – also noch während der Weimarer Republik – wurde von auswandernden Deutschen eine „Reichsfluchtsteuer“ erhoben, die ein Viertel des steuerpflichtigen Vermögens betrug. Die Nationalsozialisten konfiszierten darüber hinaus den gesamten verbliebenen Besitz auswandernder Juden. Viele deutsche Juden waren aufgrund der Berufsverbote verarmt und konnten das Geld für die Emigration nicht aufbringen. Die Beschaffung von Devisen war ebenfalls seit 1931 erheblich erschwert worden, da möglichst alle ausländischen Geldmittel für den Import von Rohstoffen und Gütern zur Verfügung stehen sollten. Auf Devisenvergehen stand seit dem 1. Dezember 1936 die Todesstrafe. Nach der Reichspogromnacht vom 9./10. November 1938 mussten die deutschen Juden zudem eine als „Sühneleistung“ verbrämte Sonderabgabe in Höhe von einem Viertel ihres Vermögens zahlen. Des Weiteren wurden ab November 1938 sämtliche noch in jüdischem Besitz befindlichen Betriebe enteignet („arisiert“).
  • Aufnahmeländer : Viele Länder waren nicht bereit, aus Deutschland fliehende Juden aufzunehmen. Dies zeigte sich auch auf der im Juli 1938 im französischen Evian abgehaltene Flüchtlingskonferenz. Dort konnten sich die Delegierten der teilnehmenden Staaten auf keine gemeinschaftliche Lösung des Flüchtlingsproblems einigen. Bis 1939 waren die USA für deutsche und österreichische Juden, die sich die Überfahrt leisten konnten, ein sicherer Zufluchtsort. Doch als 1939 erstmals die von den USA festgelegten Einwanderungsquoten überschritten wurden, mussten sich die zur Ausreise entschlossenen Juden auf Wartelisten setzen lassen.
  • Die Einreise nach Palästina, das unter britischer Verwaltung stand, wurde äußerst restriktiv gehandhabt. Trotz intensiver Bemühungen der „Jewish Agency for Palestine“ wurde – aus Rücksicht auf die arabische Bevölkerung – nur eine begrenzte Anzahl vornehmlich vermögender Juden aufgenommen. Im Mai 1939 beantragte die Kolonialbehörde in Palästina in einem „Weißpapier“ den Aufnahmestopp für jüdische Flüchtlinge. Daraufhin legte die britische Mandatsmachts für die Jahre 1939–1944 ein Kontingent von 75 000 Einwanderern – darunter 25 000 aus dem Machtbereich der NS-Diktatur – fest. (Die „White-Paper Politik“ der Briten in Palästina wurde auch nach Kriegsende fortgeführt, so dass zahlreiche Schiffe mit Überlebenden der Shoah von den britischen Behörden abgewiesen wurden. Die Flüchtlinge wurden zum Teil auf Zypern interniert oder – im Fall des Flüchtlingsschiffes „Exodus“ – nach Deutschland zurückgeschickt.)

Vorübergehende Aufnahme fand eine kleine Zahl geflohener deutscher Juden in England. Für Zehntausende endete jedoch die Flucht bereits in Belgien, Frankreich und den Niederlanden, also den Ländern, die 1940 von Deutschland besetzt wurden. Ein weit entferntes Exil bot das von Japan besetzte Shanghai, wohin sich viele tausend Juden einschifften.

Von der Jahreswende 1938/39 bis zum Verbot der Auswanderung aus Deutschland im Oktober 1941 gelang etwa 150 000 deutschen Juden die Ausreise. Die SS, der kurz nach der Reichspogromnacht die Judenpolitik übertragen wurde, drängte – gegen den Widerstand von NSDAP und Auswärtigem Amt – auf die Vertreibung der Juden. Dazu wurden verschiedene Pläne entworfen. Anfang 1940 kursierte der Plan, einen halbautonomen Judenstaat in der Gegend von Lublin im annektierten Polen („Generalgouvernement“) einzurichten. Im Sommer 1940 wurde die Ansiedlung der deutschen Juden in Madagaskar erwogen.
Doch mit den Vorbereitungen des Angriffs auf die Sowjetunion erwiesen sich diese politisch sowieso nicht realisierbaren Pläne als Makulatur. Die nationalsozialistische Politik gegen die Juden steuerte stattdessen auf deren Vernichtung zu. Vorbereitende Maßnahmen für den Völkermord an den europäischen Juden bestanden in der von ADOLF EICHMANN organisierten Deportation deutscher Juden in das „Generalgouvernement“ und der Einrichtung von Gettos. Das erste und neben dem Warschauer auch größte Getto wurde in Lodz errichtet und in der Nacht zum 1. Mai 1940 komplett abgeriegelt. Im Herbst 1940 wurde auch das Warschauer Getto durch eine Mauer gänzlich von der Stadt isoliert. Im April 1941 entstand das Getto in Lublin. Die Verwaltung der Gettos oblag den von den Nationalsozialisten eingesetzten „Judenräten“. Sie waren in ihren Entscheidungen jedoch vollständig abhängig von den nationalsozialistischen Regionalbehörden. Gleiches galt für die noch im Deutschen Reich existierenden jüdischen Organisationen. Die nationalsozialistischen Behörden instrumentalisierten die jüdischen Verbände wie etwa die „Reichsvereinigung“, um Daten und Statistiken über die jüdische Bevölkerung zu erhalten und um ihre Anordnungen weiterzuleiten und durchzuführen. Auf diese perfide Weise machten die Nationalsozialisten jüdische Institutionen zu Erfüllungsgehilfen ihrer Vernichtungspolitik.

Jüdischer Widerstand

Die erzwungene Kooperation mit den deutschen Dienststellen hat Überlebende der Shoah und Historiker wie RAUL HILBERG und HANNAH AHRENDT zum bitteren Urteil bewogen, die Juden hätten sich widerstandslos in ihre Vernichtung gefügt. Doch gab es – trotz ständiger Lebensgefahr – beeindruckende Zeugnisse jüdischen Widerstands.
Ein erstes Fanal setzte am 7. November 1938 in Paris HERSCHEL GRYNSPAN (dessen Vater deportiert worden war), mit seinem Attentat auf den deutschen Diplomaten VOM RATH. Dieses Attentat nahmen das nationalsozialistische Regime zum Anlass für die Reichspogromnacht vom 9./10. November.
In Berlin hatte sich 1938/39 um HERBERT BAUM eine jüdische Widerstandsgruppe gebildet. Die Mitglieder dieser „Gruppe Baum“ entstammten dem jüdischen Mittelstand, waren überwiegend Facharbeiter mit sozialistischer oder kommunistischer Gesinnung. Die Gruppe warb unter jüdischen Zwangsarbeitern für den Kampf gegen das nationalsozialistische System und war vor allem in den Siemens-Werken stark vertreten. Insgesamt umfasste die Gruppe etwa 70 Mitglieder.
Zusammen mit einer weiteren Gruppe um WERNER STEINBRINK unternahm sie am 18. Mai 1942 einen Anschlag auf die Ausstellung „Sowjetparadies“ im Berliner Lustgarten. Mit dieser Ausstellung wollte das nationalsozialistische Regime nach der erfolgreichen sowjetischen Winteroffensive (Dezember 1941 bis März 1942) den Hass der deutschen Bevölkerung auf die Sowjetunion anstacheln. Nach der Durchführung dieser von einem Spitzel an die GESTAPO verratenen Aktion, wurden fünf Widerständler verhaftet, gefoltert und schließlich zum Tode verurteilt. Für jeden der fünf Verhafteten dieser Widerstandsgruppen wurden zudem 100 völlig unbeteiligte Juden aufgegriffen und ins KZ Sachsenhausen verbracht, wo man 250 von ihnen noch am selben Tag erschoss.
Weniger bekannt als die „Gruppe Baum“ ist die in Luckenwalde bei Berlin operierende „Gemeinschaft für Frieden und Aufbau“, die im September 1943 gegründet wurde. Sie engagierte sich vor allem für untergetauchte Juden, denen sie Verstecke, Lebensmittel und Papiere beschaffte. Weiterhin suchte sie Kontakt zu Kriegsgefangenen. Sechs ihrer Mitglieder wurden in Konzentrationslagern ermordet.
Ein dritter Widerstandkreis war der „Chug Chaluzi“ („Pionierkreis“), der in der Tradition der zionistischen Jugendbewegung stand. Seine Mitglieder konzipierten Fluchtrouten für Juden und kümmerten sich um das Überleben jüdischer Kinder und Jugendlicher im Berliner Untergrund.
Neben diesen Widerstandsaktionen und der Beteiligung von Juden an den Partisanen- und Résistancegruppen in den vom nationalsozialistischen Deutschland besetzten Ländern (u. a. Serbien, Frankreich), darf auch der stille Widerstand nicht unterschlagen werden. So versuchten Juden trotz drohender Todesstrafe ihre Tradition und Kultur im Geheimen fortzuführen. In die Konzentrations- und Vernichtungslager deportierte Juden schmuggelten Botschaften nach draußen, um andere vor der drohenden Ermordung zu warnen.
Auch das Verhalten der von SS und deutschen Behörden kontrollierten „Judenräte“ reichte von willfähriger Befolgung der Anordnungen bis zum Widerstand. So zwang in Lodz der jüdische Getto-Vorsteher CHAIM RUMKOWSKI sämtliche Bewohner, in die Züge nach Auschwitz zu steigen. Dagegen regte sich im Getto von Wilna (Litauen) Widerstand. Eine Partisanenbewegung von mehreren hundert Kämpfern wurde gegründet, die die anderen Getto-Insassen vergeblich zum bewaffneten Kampf aufforderte und schließlich durch die Kanalisation aus dem Getto in die Wälder floh, um sich anderen Partisanenverbänden anzuschließen. Nach Aufständen in den Vernichtungslagern Sobibor und Treblinka im Oktober 1943 ordnete HEINRICH HIMMLER die Ermordung aller noch im Raum Lublin verbliebener Juden an.

Den bekanntesten und massivsten jüdischen Widerstand leisteten die Insassen des Warschauer Gettos. Nachdem der größte Teil der bis zu 500 000 Gettobewohner bereits in das Vernichtungslager Treblinka deportiert worden waren, organisierten die verbliebenen, zur Zwangsarbeit benötigten Insassen – insgesamt etwa 50 000 – den bewaffneten Widerstand. Als die endgültige Räumung des Gettos bevorstand, brach am 19. April 1943 der Kampf gegen SS- und Wehrmachtseinheiten aus. Die Gettobewohner kämpften mit dem Mut der Verzweiflung und zwangen die SS, täglich mehr Verstärkung und schwerere Waffen herbeizurufen. Drei Wochen dauerte die ungleiche Schlacht, bis der Kommandeur der deutschen Einheiten, SS-Polizeigeneral JÜRGEN STROOP, nach Berlin melden konnte:

„Das ehemalige jüdische Wohnvietel Warschau besteht nicht mehr. ... Gesamtzahl der erfassten und nachweislich vernichteten Juden beträgt insgesamt 56 065.“

Am Ende blieb vom Warschauer Getto nur ein rauchendes Trümmerfeld. Die Waffen der Täter hatten gesiegt – wie bei allen anderen Aufständen in den Gettos und Lagern, in Sobibor oder Treblinka. Doch die Botschaft der Opfer, sich nicht wie „Lämmer zur Schlachtbank“ führen zu lassen, hat überdauert.

Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.

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