Der Glaube an Hexen in Gestalt weiblicher Wesen war bei verschiedenen Religionen und bei Völkern im Altertum verbreitet. Es gab sie in antiken Mythen, bei den Germanen wie im Orient. Auch in Märchen und Sagen tauchen sie auf. Bei diesen Hexen handelte es sich zumeist um Frauen mit magischen und in der Regel Schaden zufügenden Fähigkeiten. Sie verhielten sich anders als die „normalen“ Mitglieder der jeweiligen Gesellschaft, ja, sie wollten diese Gemeinschaften schädigen.
Das Wort Hexe stammt wahrscheinlich von hagazussa = die Zaunreiterin ab.
Im Volksbrockhaus heißt es unter dem Stichwort Hexe:
„lt. Volksglauben zauberkundige Frau, die über okkulte Kräfte verfügen soll, am Hexensabbat am Blocksberg teilnimmt, oft alt und häßlich.“
Aufgrund eines Paktes mit dem Teufel hatten Hexen, nach den damaligen allgemeinen Vorstellungen, alle möglichen übernatürlichen Fähigkeiten. Sie konnten anderen Personen Schaden zufügen, sie sogar töten. Angeblich trafen sie sich oft an bestimmten Plätzen (Hexentanzplatz), und man glaubte, dass sie auch auf einem Besen durch die Luft reiten konnten.
Hexen wurden für Unwetter und Missernten verantwortlich gemacht, sie konnten die Zukunft vorhersagen und sich wie auch andere Personen in Tiere verwandeln. Oftmals trieben sie Unzucht (Geschlechtsverkehr) mit dem Teufel selbst („Teufelsbuhlschaft“). Nach den alten Vorstellungen hatten Hexen folgende Merkmale:
Seit ihrer Erhebung zur Staatsreligion durch den römischen Kaiser THEODOSIUS im Jahre 380 ging die christliche Kirche gegen Menschen vor, die von einzelnen Punkten der offiziellen Lehre abwichen. Man nannte sie Häretiker oder Ketzer. Schwere Fälle der Häresie bzw. der Ketzerei wurden mit dem Tode bestraft.
Vom frühen Mittelalter an bis etwa zum Jahre 1230 setzte sich der Glaube an eine übernatürliche Hexerei erst allmählich durch. In den beiden hierauf folgenden Jahrhunderten beschäftigte man sich wissenschaftlich mit Zauberei und Hexerei. Man glaubte, dass vor allem Frauen von Natur aus verdorben und triebhaft seien und daher zur Hexerei neigten. Da Hexen, ebenso wie Ketzer, einen Bund mit dem Teufel geschlossen hatten, wurden auch sie mit dem Tode bestraft. In den meisten Fällen war es der Feuertod auf dem Scheiterhaufen. Ein frühes und bekanntes Beispiel hierfür ist die von den Franzosen als Nationalheldin verehrte JEANNE D'ARC, die 1431 zur Hexe erklärt und auf dem Scheiterhaufen hingerichtet wurde. Insgesamt waren kirchliche Gerichte nicht in dem Ausmaß an den Hexenprozessen beteiligt, wie das bisweilen angenommen wurde.
Papst JOHANNES XXII. hatte 1326 bestimmt, dass ebenso wie die Ketzerei jetzt auch die Hexerei gerichtlich geahndet werden sollte. Die systematische Hexenverfolgung begann im darauffolgenden Jahrhundert mit einer Urkunde des Papstes INNOZENZ VIII., der sog. Hexenbulle (1484). Hierin wurden sämtliche Untaten und Verbrechen aufgeführt, von denen man glaubte, dass sie von Hexen verübt werden konnten. Zwei Dominikaner, HEINRICH INSTITORIS (eigentlich HEINRICH KRAMER) und JAKOB SPRENGER, sollten für die Hexengerichte eine Art Anleitung und Gesetzbuch verfassen.
Drei Jahre später (1487) erschien das berüchtigte Buch „Malleus maleficarum“, der sogenannte Hexenhammer. Die behauptete Minderwertigkeit der Frau wurde darin mit dem Hinweis auf die Schöpfungsgeschichte des Alten Testaments (‚Genesis', 1.Buch Moses) erklärt: Danach wurde Eva aus einer Rippe des Mannes Adam geschaffen, im Paradies verführte sie den Adam mittels eines Apfels.
Auch im „Hexenhammer“ wurden die verschiedenen Formen der Hexerei aufgeführt. Es wurde erklärt, wie das Gericht vorgehen sollte und was als Beweis für das Vorliegen von Hexerei anzusehen sei. Neu war die Denunziation, eine Anzeige aus niederen Beweggründen, z.B.
Auch der bloße Verdacht genügte, um einen Prozess durchzuführen. Einzelne Prediger trugen ebenso zur Verbreitung des Aberglaubens bei wie Flugschriften mit Hexendarstellungen.
Zur Wahrheitsfindung wurden verschiedene Methoden empfohlen. Ein wichtiges Instrument hierbei war, wie in anderen Gerichtsverfahren des Mittelalters üblich,
Neben den schon genannten Ansichten über die weibliche Natur gab es noch andere Gründe für die Tatsache, warum 70–80% der Hingerichteten Frauen waren.
Die Verursacher der Missstände sah man häufig in Hexen, und als solche galten überwiegend Frauen. Bei der Suche nach den Schuldigen kam man auch deswegen auf Frauen, weil diese für sogenannte gefährdete Bereiche zuständig waren. Dazu zählen
Wie schnell konnte es bei diesen Tätigkeiten zu Krankheiten und Tod kommen.
Die Zahl der Todesopfer insgesamt wird zumeist auf 50 000 bis 80 000 geschätzt. Es gibt vereinzelt auch Wissenschaftler, die über 100 000 Tote als wahrscheinlich ansehen. Für das Heilige Römische Reich geht man von 15 000 bis 20 000 Opfern aus.
Die Zeit der großen Verfolgungen und der Massenprozesse fiel in die Jahrzehnte zwischen 1560 und 1650. Drei Viertel aller Prozesse fanden in Mitteleuropa statt, vor allem
In den an diese Länder angrenzenden Staaten und Territorien war die Zahl der Hinrichtungen wesentlich geringer. Katholische und evangelische Territorien waren gleichermaßen daran beteiligt.
Mit der Ausbreitung des Protestantismus und des Kalvinismus gelangten der Hexenglaube und die Praxis der Verfahren auch nach Dänemark und Schottland. Aus England ausgewanderte Puritaner veranstalteten noch 1792 in Salem, heute ein Vorort von Boston (USA), einen Massenprozess, der mit der Hinrichtung von 19 Personen endete.
Nach vereinzelter vorsichtiger Kritik im 15. Jahrhundert entstand im 16. und 17. Jahrhundert eine Reihe von Schriften, in denen der Hexenwahn als Geisteskrankheit bezeichnet und die Prozesse als unmenschlich und gesetzeswidrig charakterisiert wurden. Mit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges ebbte die Hexenverfolgung ab. Der letzte Hexenprozess, der eine Hinrichtung zur Folge hatte, fand 1782 im schweizerischen Kanton Glarus statt.
In Dramen, Romanen und Erzählungen nahmen sich Autoren immer wieder des Themas an. Es seien folgende genannt:
MILLER hat in dem Drama die oben genannten Ereignisse des Jahres 1792 in Salem (USA) dargestellt.
Stand: 2010
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