(Föderaten)
Die Germanen nutzten dabei die Schwäche des Weströmischen Reiches aus.
Das Ostgotenreich (493–553) des THEODERICH entstand nach dem Sieg des Ostgotenführers gegen ODOAKER. Beide schlossen einen Vertrag, in dem sie sich über die gemeinsame Herrschaft über Italien einigten. Nachdem THEODERICH ODOAKER 497 getötet hatte, herrschte er als alleiniger Herrscher über Römer und Goten in Italien. Der oströmische Kaiser ANASTASIOS (491–518) erkannte seine Herrschaft an. Der Herrschaftsmittelpunkt des Ostgotenreiches war Ravenna.
Nach dem Tod THEODERICHs 526 ging das Ostgotenreich in Auseinandersetzungen mit dem oströmischen Kaiser Justinian (527–565) 553 unter.
Der andere Teil des ehemals vereinten Stammes der Goten siedelte sich im Westen des Weströmischen Reiches an und gründete das Tolosanische Westgotenreich. Es bestand zwischen 419-507 in Aquitanien.
Der Westgotenkönig wurde als kaiserlicher Statthalter eingesetzt und sorgte mit seinen Truppen für den militärischen Schutz der römischen Bevölkerung. Dafür wurden des Westgoten zwei Drittel des Landes zugesprochen, für das sie keine Steuern zahlen mussten. Herrschaftszentrum war Tolosa, das heutige Toulouse. 477 erreichte das Tolosanische Westgotenreich unter dem König EURICH (466-484) seine größte Ausdehnung, nachdem Großteile Spaniens erobert wurden. Zwei Jahre zuvor konnte EURICH die Aufhebung des Föderatenstatus der Westgoten erreichen. Damit war das Reich von Westrom unabhängig.
ALARICH II. (
† 507), einer der Nachfolger des erfolgreichen EURICH, wurde von CHLODWIG I., dem König der Franken, 507 besiegt. Damit ging das Tolosanische Reich unter.
Dennoch gelang die Gründung eines neuen Westgotenreiches in Spanien (507–711). Es war gekennzeichnet von heftigen Auseinandersetzungen zwischen Adel und König, die die vorübergehende Eroberung des südlichen Reichsteiles durch Byzanz ermöglichten.
Nach der Zurückdrängung der Byzantiner wurden auch die Sueben im Norden des Reiches verdrängt. Toledo gilt als Hauptstadt des Westgotischen Reiches. Ende des 6. Jh.s n. Chr. erfolgte der Übertritt zum Katholizismus. Dies trug zu einer Verbindung von Kirche und Adel bei und stärkte das Königtum, das seit dem 7. Jh. als Wahlmonarchie bestand.
Eine der bekanntesten Leistungen des Westgotenreiches ist das Westgotengesetz. 711 erlosch das Westgotenreich, nachdem die Sarazenen das Heer des Westgotenkönigs RODERICH († 711) geschlagen hatten.
Für eine historisch kurze Zeit (443-534) bestand ein Burgunderreich am Genfer See durch die Ansiedlung der Burgunder nach dem Tod ihres sagenhaften Königs GUNDAHAR (413–436). GUNDAHAR ist demnach der Gunther des Nibelungenliedes, der 436 von hunnischen Söldnern getötet wurde. Durch die Expansion an der Rhône und der Saône entlang vergrößerte sich das burgundische Reich und erreichte seine Blüte unter König GUNDOBAD (480–516). Ebenso wie die Westgoten verfügten auch die Burgunder über eine Gesetzessammlung (lat.= Lex Burgundionum, ca. 516).
In unmittelbarer Nachbarschaft bestand zwischen 568 und 774 ein Langobardenreich, das bereits der zweiten Anlauf einer Reichsgründung war. Siedlungsschwerpunkte waren vor allem die Po-Ebene, die nördliche Toskana, sowie die Landschaften in Mittel- und Süditalien (Umbrien, Spoleto, Benevent). Als Hauptstadt gilt Pavia. Innerhalb des Langobardenreiches kam es bereits (bis 584) zur Verselbstständigung von Herrschaftsbereichen, die mit späteren Herzogtümern verglichen werden können.
Die unmittelbare Nachbarschaft zum byzantinischen Reich führte vielfach zu Auseinandersetzungen zwischen beiden Reichen und zur Teilung Italiens
Im Gegensatz zum Ostgotenreich entzogen die Langobarden den Römern grundlegende Rechte und schlossen sie von der Verwaltung und Herrschaftsausübung aus. So entstand ein rein germanisches Staatswesen. Kriegerische Auseinandersetzungen mit den Franken führten zu einer zeitweiligen Tributabhängigkeit. Auch die Langobarden nahmen das Christentum zunächst in seiner arianischen Form an. Seit 600 trat die langobardische Bevölkerung zum katholischen Glauben über. Dadurch wurde eine Annäherung von Langobarden und Römern möglich, es wurden Ehen zwischen beiden Bevölkerungsgruppen erlaubt. Auch bei den Langobarden wurden die sogenannten Volksgesetze aufgezeichnet. Seine Blütephase erlebte das Langobardenreich zwischen 661 und der Mitte des 8. Jh. In dieser Zeit gelangen militärische Erfolge gegen die Franken und Byzanz, die Eroberung der fast selbstständigen Gebiete
Damit endete die byzantinische Herrschaft in Italien, die seit der Mitte des 6. Jh.s bestand. In den Jahren 773–774 wurde das Langobardenreich von den immer mächtiger werdenden Karolingern erobert und dem fränkischen Reich einverleibt.
Das Wandalenreich (429–534) war die erste Reichsgründung von germanischen Stämmen auf dem Boden des römischen Imperiums (um Tunis), die offiziell von Rom anerkannt werden musste. Hauptstadt war Karthago. Zwischen 435 und 449 galten die Wandalen noch als Föderaten. Nach der Niederlassung verjagten die Wandalen die römischen Latifundisten. Eine andere Maßnahme war die Festlegung der Thronfolgeordnung. Sie sollte nicht mehr nach dem bei den Germanen üblichen Geblütsrecht erfolgen, sondern der erstgeborene Sohn sollte als Herrscher eingesetzt werden. Die Wandalen wurden die vorherrschende Macht im Mittelmeerraum und eroberten 455 Rom. Der ehemalige Mittelpunkt des Römischen Weltreiches wurde geplündert. Daher kommt das geflügelte Wort vom Wandalismus, der eigentlich nicht die zügellose Zerstörung, sondern die systematische Plünderung meint.
Das Wandalenreich wurde nach dem Tod König GEISERICHs (477) geschwächt durch Auseinandersetzungen zwischen Königtum und Adel und schließlich durch BELISAR, einen Heerführer JUSTINIANs, zerschlagen.
Zu den folgenreichsten Reichsbildungen von germanischen Stämmen gehörte die Entstehung eines Frankenreiches. Die Franken wanderten vom Rhein nach Südwesten bis zur Somme. Zunächst regierten zahlreiche Kleinkönige nebeneinander, bis CHLODWIG I. (482-511) die Franken durch die Beseitigung der Kleinkönige und andere gewaltsame Maßnahmen einte.
Gemeinsam ist allen germanischen Reichen die beginnende Ausbildung von gesellschaftlichen Mustern, die die Voraussetzung für die Entstehung des Feudalismus waren. (Als Feudalismus bezeichnet man die auf dem Lehenswesen und der Grundherrschafts basierenden gesellschaftlichen Beziehungen vor allem im europäischen Mittelalter.) Dazu gehörten
Somit trugen diese Reiche den Keim des Feudalismus in sich, der im Frankenreich voll ausgeprägt werden konnte.
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