FRIEDRICH WILHELM I. (Bild 1) wurde am 14.08.1688 in Cölln (heute zu Berlin) als Sohn von FRIEDRICH I., Kurfürst von Brandenburg und seit 1701 König in Preußen, und SOPHIE CHARLOTTE VON HANNOVER geboren. Nach dem Tod seines Vaters am 21.1.1713 übernahm FRIEDRICH WILHELM I. die Regentschaft.
Eine außerordentlich strenge calvinistische Erziehung machte FRIEDRICH WILHELM I. zu einem fanatisch arbeitenden Herrscher, der das individuelle Glück seiner Untertanen völlig dem Aufbau staatlicher Macht unterordnete und den Absolutismus in Brandenburg-Preußen vollendete.
Außenpolitisch entwickelte FRIEDRICH WILHELM I. kaum Aktivitäten, abgesehen von der Rückgewinnung Stralsunds von den Schweden am 24.12.1715, bei der die Schweden zudem Usedom und Rügen an den brandenburgisch-preußischen König verloren.
Im Zuge des Neuaufbaus seiner Armee hob er am 5.1.1717 die Lehnsdienstpflicht des Adels zugunsten einer Ablösezahlung auf. Damit wollte er den einheimischen Adel an sich und sein Heer binden.
Hinsichtlich der gefährdeten Lage Preußens und dessen geringen territorialen Bestands war FRIEDRICH WILHELM I. der Ansicht, dass man sich nur durch ein starkes Heer gegen die Großmächte behaupten könne.
Der brandenburgisch-preußische König war sparsam bis geizig, doch für den Ausbau des Heeres gab er Unmengen an Geld aus. In seiner Regierungszeit erhöhte sich der Prozentsatz der Heeresausgaben auf rund zwei Drittel der Staatsausgaben. Diese Vorliebe für seine Armee brachte ihm den Beinamen Soldatenkönig ein. Bis 1740 verdoppelte er die Stärke seiner Armee von 40 000 auf 80 000 Mann, wodurch der Anteil der Soldaten an der Gesamtbevölkerung Preußens von 24 % auf 36 % stieg.
Dem Aufbau der berühmten „Riesengarde“ galt seine besondere Leidenschaft. Seit 1707 wurden für die königliche Garde Soldaten angeworben, die äußerst groß gewachsen sein mussten und daher als „Lange Kerls“ (Bild 2) bezeichnet wurden. Keiner der etwa 2 500 Männer des Regiments durfte kleiner als 1,90 m sein. Der Soldatenkönig soll für den mit 2,14 m größten „Langen Kerl“, den Iren Kirkland, 9 000 Taler bezahlt haben.
Im Gegensatz zu seinem Vater FRIEDRICH I. lehnte FRIEDRICH WILHELM I. jeden Glanz der Hofstaaten seiner Zeit aus religiösen und Gründen der Staatraison ab. Er stellte diesen die Arbeit des Königs im Kabinett entgegen, wobei der Pietismus wesentlichen Einfluss auf seine Auffassung von Arbeit und Pflichterfüllung nahm.
Die Extravaganz des barocken Hofes war FRIEDRICH WILHELM I. verhasst. Am wohlsten fühlte er sich in der ausschließlich männlichen Gesellschaft des Tabakskollegiums (Bild 2). Dabei handelte es sich gleichermaßen um eine politische Debattierrunde und einen feuchtfröhlichen Stammtisch. Der Sonntag ausgenommen, fanden die Treffen fast täglich in spartanisch eingerichteten Tabakstuben in Berlin, Potsdam oder Wusterhausen statt.
Uniform tragend, gab man sich dem Genuss der Pfeife hin, trank Bier, aß einfache Speisen und debattierte das Tagesgeschehen. An der Runde des Monarchen nahmen
Es gab bereits um 1700 am Hof von FRIEDRICH I. ein Tabakskollegium, doch berühmt-berüchtigt wegen seiner derben Witze wurde das von FRIEDRICH WILHELM I.
Am 28.9.1717 führte der brandenburgisch-preußische König in Preußen die allgemeine Schulpflicht für Kinder im Alter von fünf bis zwölf Jahren ein. Dieser Erlass stand unter dem Einfluss seiner pietistischen pädagogischen Bemühungen, die Schule unter staatliche Aufsicht zu stellen, was im Zusammenhang mit den Grundfesten des absolutistischen Staates zu verstehen war.
Am 21.1. 1720 endete die deutsche Beteiligung am Nordischen Krieg mit dem Frieden von Stockholm zwischen Brandenburg-Preußen und Schweden. FRIEDRICH WILHELM I. wurde das schwedische Pommern (einschließlich Stettin) südlich der Peene zugesprochen. Ein endgültiges Ende fand der Krieg im Ostseeraum, der seit 1700 zwischen den verschiedenen Mächten herrschte, durch den zwischen Schweden und Russland geschlossenen Frieden von Nystad am 10.9.1721.
Um das von der Pest entvölkerte Ostpreußen neu zu besiedeln, erließ der brandenburgisch-preußische König am 2.2.1732 ein Einwanderungspatent für aus Salzburg vertriebene Lutheraner.
Die Bemühungen von FRIEDRICH WILHELM I., der Rekrutierung von Soldaten eine sichere Personalgrundlage zu verschaffen, resultierten in dem am 15.9.1733 festgelegten Kantonsreglement.
Brandenburg-Preußen wurde in Kantone, d.h. in fest umgrenzte militärische Bezirke, eingeteilt, die je einem Regiment zur Anwerbung von Soldaten unterstanden. Die Offiziere rekrutierten sich aus dem Adel. Freigestellt von der Wehrpflicht waren Adelige, Angehörige der Kirche, Beamte sowie Einwanderer.
Im Jahr 1735 erließ FRIEDRICH WILHELM I. das erste Feldlazarett-Reglement über die Ausrüstung der Lazarette und die Versorgung der Kranken.
Er verbot den Gutsherren mit dem Edikt vom. 14.3.1739 das „Bauernlegen“, d.h. das eigenmächtige unbegründete Vertreiben der Bauern von ihren Höfen. Gleichzeitig ordnete diese Verordnung die Widerbesetzung von leer stehenden Höfen und Stellen, sowie das Zusammenlegen von Bauernstellen zu Vorwerken an. Die Vereinigung der Bauernhöfe mit Herrschaftsgütern wurde allerdings nicht untersagt.
Am 31.5.1740 stirbt FRIEDRICH WILHELM I., Kurfürst von Brandenburg und König von Preußen, in Potsdam.
Stand: 2010
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