Die Judenverfolgung im NS-Regime – die Nürnberger Gesetze

Die NS-Rassenideologie

Das Programm der Nazipartei, der NSDAP, war von der Rassenideologie des Nationalsozialismus geprägt und trug von Anbeginn an antisemitischen Charakter.
Die menschenverachtendste Begründung dieser Ideologie, die die Überlegenheit der arischen (deutschen) Rasse gegenüber minderwertigen Rassen, vor allem den Juden, betont, hatte HITLER im Buch „Mein Kampf“ geliefert.
Nur aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten „Rasse“ sollten also die Juden alles Schlechte, Böse, Abartige, das Satanische schlechthin, verkörpern. Dabei hatte es eine tausendjährige europäische Tradition der Judenverfolgung HITLER leicht gemacht, sie in diese Rolle zu zwängen.
Gestützt auf dieses ideologische „Rüstzeug“, begann unmittelbar nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten die Judenverfolgung auch in Deutschland.

Die Judenverfolgung

Schon wenige Wochen nach dem Ermächtigungsgesetz gingen die Nationalsozialisten öffentlich ihrem antisemitischen Programm entsprechend gegen ihre jüdischen Mitbürger vor:
Das fing an mit dem von GOEBBELS am 1. April 1933 organisierten Boykott jüdischer Geschäfte, Banken, Rechtsanwälte und Ärzte.
In den Folgejahren steigerte sich das bis zu den Ausschreitungen in der „Reichskristallnacht“ vom 9./10. November 1938. In dieser Nacht gingen überall in Deutschland jüdische Gotteshäuser, Synagogen, in Flammen auf und wurden 30 000 jüdische Männer in Konzentrationslager eingewiesen.
Darüber hinaus erfolgte die immer stärkere rechtliche Ausgrenzung der Juden aus der Gesellschaft durch von der NS-Regierung erlassene spezielle Gesetze. Ein Gesetz schloss Juden aus dem Staatsdienst aus, ein anderes, das „Wehrgesetz“, verbot Juden den „Ehrendienst am deutschen Volk“. Den vorläufigen Höhepunkt erreichte die Diskriminierung jüdischer Menschen jedoch mit den Nürnberger Gesetzen.

Die Nürnberger Gesetze

Beide berüchtigten Nürnberger Gesetze, das „Reichsbürgergesetz“ und das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ wurden am 15. September 1935 auf dem Reichsparteitag in Nürnberg erlassen:

  • Das „Reichsbürgergesetz“ macht politische Rechte, z. B. das aktive und das passive Wahlrecht, vom Nachweise der „arischen Abstammung“ abhängig. Auch öffentliche Ehrenämter sollte künftig nur derjenige bekleiden dürfen, der einen sogenannten „Ariernachweis“ vorlegen konnte. Damit wurde den jüdischen Mitbürgern das Reichsbürgerrecht verweigert.
  • Das „Blutschutzgesetz“ verbot unter Androhung von Zuchthausstrafen Eheschließungen zwischen Juden und „Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes“. Auch jegliche sonstigen außerehelichen Beziehungen waren im Sinne dieses Gesetzes „Rassenschande“ und bei Strafe verboten. Jüdischen Bürgern war es überdies verboten, „arische“ Hausangestellte unter 45 Jahren zu beschäftigen.

Die Nürnberger Gesetze (Text 1) lieferten für die Diskriminierung und Verfolgung der Juden in Deutschland fortan die scheinjuristische Grundlage. Im Ausland und von Gegnern des NS-Regimes wurden sie als Pervertierung des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit gebrandmarkt.
Ab 1938 wurde die Entrechtung der Juden fortgeführt bis zum totalen Berufsverbot. Man steigerte sie sogar noch bis hin zur Einführung von Zwangsvornamen, wie „Israel“ oder „Sarah“, und der speziellen Kennzeichnung der Pässe mit einem „J“. Ab 1941 mussten die nun vollständig entrechteten Juden noch den gelben Stern auf ihrer Kleidung tragen.

Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.

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