- Lexikon
- Geschichte
- 8 Das Zeitalter bürgerlicher Revolutionen
- 8.2 Die Französische Revolution 1789
- 8.2.1 Ursachen der Revolution
- Die Halsbandaffäre um Marie-Antoinette
NAPOLEON hatte sicher nicht ganz unrecht, wenn er Jahre später etwas überspitzt behauptete, dass es diese „Halsbandaffäre“ gewesen sei, die MARIE-ANTOINETTE schließlich 1793 aufs Schafott geführt habe.
Ein Skandal erschütterte 1785/86 die vorrevolutionäre Herrschaftsordnung in Frankreich. Im Mittelpunkt stand ein Schmuckstück, das vielleicht nicht das schönste, wohl aber das teuerste seiner Zeit und zugleich ein Ladenhüter war: ein Kollier aus 647 funkelnden Diamanten. Manche von ihnen so groß wie Kirschen, aufgereiht, einzeln hängend oder zu größeren Trauben zusammengefasst und mit goldenen Schleifchen verziert. Die Kostbarkeit von 2800 Karat war etwa 1,5 Millionen Livre wert (was in heutiger Währung etwa 5 bis 8 Millionen Euro entspricht).
Dieses überwältigende Geschmeide sollte ursprünglich den Hals der GRÄFIN DUBARRY, der Mätresse LUDWIGS XV., schmücken. Doch der Tod des Königs 1774 durchkreuzte das Geschäft. Seitdem wartete das kostbare Halsband vergeblich auf einen Käufer. Die Juweliere BOEHMER und BASSENGE hatten es bereits zweimal der jungen und schönen Königin MARIE-ANTOINETTE angeboten, doch der Preis schreckte selbst die allgemein als leichtfertig und verschwenderisch verschriene Tochter der österreichischen KAISERIN MARIA THERESIA ab.
Hauptfigur der sich um dieses Diamantkollier abspielenden Tragikomödie war der Spross einer der vornehmsten Adelsfamilien Frankreichs: Kardinal LOUIS RENE EDOUARD FÜRST VON ROHAN, einer der höchsten Würdenträger am königlichen Hof. Die zweite tragende Rolle spielte JEANNE DE VALOIS, GRÄFIN DE LA MOTTE. Sie stammte angeblich von einem unehelichen Sohn KÖNIG HEINRICHS II. ab. Ihr Ehemann, der Offizier MARE ANTOINE NICOLAS DE LA MOTTE schmückte sich mit dem Titel eines Grafen, obwohl er vermutlich keiner war.
Die damals recht reizvolle, aber auch lebenshungrige und ehrgeizige 25 Jahre junge Frau hatte den Kardinal 1781 durch ihre Pflegemutter kennengelernt. mit ihrem Charme wurde sie bald innige Freundin und Vertraute des immerhin schon 47jährigen Fürsten. Neben diesen drei Figuren ( VON ROHAN und das Ehepaar DE LA MOTTE) waren in das Spiel um das Halsband noch zwei weitere Personen verwickelt: ein gewisser RETAUX DE VILLETTE, der Privatsekretär von Madame DE LA MOTTE, sowie MARIE-NICOLE LEGUAY, eine 23jährige Pariser Kurtisane.
Auslöser der Halsbandaffäre waren die Eitelkeit und Leichtgläubigkeit des Kardinals, der zwar die Gunst LUDWIGS XVI. besaß, bei dessen Gattin MARIE-ANTOINETTE jedoch tief in Ungnade gefallen war. Die Ursache des königlichen Unmuts lag Jahre zurück: 1772–1774 hatte ROHAN als französischer Gesandter in Wien mehrfach recht boshafte Bemerkungen über MARIA THERESIA fallen lassen, die MARIE-ANTOINETTE zu Ohren gekommen waren. Vergeblich hatte sie all die Jahre hindurch versucht, seinen Aufstieg bei Hof zu verhindern, und offen trug sie ihre Verachtung und Abneigung gegenüber dem Kardinal zur Schau.
Die Missachtung durch die Königin verletzte den sonst hoch geehrten Kardinal zutiefst, und um jeden Preis wollte er diesen unerquicklichen Zustand ändern. Er beriet sich deswegen mit Madame DE LA MOTTE, der es inzwischen gelungen war, die Freundschaft der Königin zu gewinnen. Die Gräfin erklärte sich dazu bereit, ein gutes Wort für ROHAN bei MARIE-ANTOINETTE einzulegen.
Bald überreichte Madame DE LA MOTTE dem Kardinal ein Briefchen Ihrer Majestät, in dem sie ihm ihre Gunst verhieß, auch wenn sie eine offizielle Audienz zunächst noch nicht gewähren könne. Die Königin stellte ihm obendrein noch ein heimliches Treffen in den Gärten von Versailles in Aussicht. Das von DE LA MOTTE arrangierte Rendezvous fand im August 1784 statt. Treffpunkt war das Venusboskett, wo der Kardinal zwischen elf Uhr abends und Mitternacht eine verschleierte, ganz in Weiß gekleidete Dame traf. Sie flüsterte ihm zu, dass alles Vergangene vergessen sein solle, doch als er niederkniete, um die ihrer Hand entfallene Rose aufzuheben und ihr seine Dankbarkeit zu bekunden, ertönten ganz in der Nähe fremde Stimmen, und die Gestalt in Weiß entschwand. Auch wenn ihm MARIE-ANTOINETTE bei offiziellen Anlässen weiterhin mit Geringschätzung begegnete, zweifelte der Kardinal nicht im leisesten daran, mit der Königin gesprochen zu haben und mit ihr in – wenn auch noch geheimem – Einverständnis zu stehen.
Die GRÄFIN DE LA MOTTE blieb weiterhin Mittlerin zwischen der Königin und ROHAN. In Briefen an den Kardinal bat MARIE-ANTOINETTE ihren neugewonnenen Freund, ihr aus einer Geldverlegenheit zu helfen. Sie wollte einer in Not geratenen adligen Familie zweimal 60 000 Livre zukommen lassen. Der Kardinal fühlte sich geehrt und zahlte. Im Januar 1785 schließlich erhielt ROHAN über Madame DE LA MOTTE den königlichen Auftrag, mit den Juwelieren BOEHMER und BASSENGE wegen des berühmten Kolliers zu verhandeln.
Weil MARIE-ANTOINETTE – so die Gräfin – bei dieser Transaktion im Hintergrund bleiben wolle, solle der Kardinal den Kaufvertrag unter seinem Namen abschließen. ROHAN zögerte nicht lange und handelte mit den Juwelieren eine Ratenzahlung von viermal 400 000 Livre aus. Die erste Rate würde Anfang August 1785 fällig sein. Angesichts der Riesensumme wollte der Kardinal jedoch ganz sichergehen und bat deswegen die Gräfin, MARIE-ANTOINETTE den Kaufvertrag vorzulegen und gegenzeichnen zu lassen. Zwei Tage später hielt er das Schriftstück wieder in der Hand: Alle wichtigen Punkte waren mit einem „Genehmigt“ versehen und der Vertrag mit „MARIE-ANTOINETTE DE FRANCE“ unterzeichnet.
Am 1. Februar 1785 übergaben die Juweliere vereinbarungsgemäß dem Kardinal den kostbaren Schmuck und erfuhren bei dieser Gelegenheit nun auch, wer das Geschmeide künftig tragen sollte. Noch am selben Tag eilte ROHAN zur GRÄFIN DE LA MOTTE, wo ein Mann, der sich als Beauftragter Ihrer Majestät zu erkennen gab, das Kollier entgegennahm.
In den folgenden Wochen und Monaten wunderte sich der Kardinal jedoch darüber, dass die Königin bei keinem der zahlreichen offiziellen Anlässe das Halsband trug. Doch die Gräfin konnte ihm auf seine Fragen eine durchaus einleuchtende Antwort geben: MARIE-ANTOINETTE finde, das Kollier sei zu teuer, deshalb werde sie den Schmuck erst dann tragen, wenn der Preis herabgesetzt oder das Stück neu geschätzt worden sei.
Erneut wurde ROHAN für Ihre Majestät tätig: Er teilte BOEHMER und BASSENGE die Einwände MARIE-ANTOINETTES mit. Bereitwillig räumten die Juweliere einen Nachlass von 200 000 Livre ein, weil der ursprüngliche Preis wohl tatsächlich überhöht gewesen war. Wenige Tage später gab Madame DE LA MOTTE dem Kardinal einen Brief zu lesen, in dem die Königin ihrer „lieben Freundin“, der Gräfin, schrieb, wie zufrieden sie mit dieser neuen Regelung sei. Gleichzeitig kündigte sie an, als erste Rate nicht nur die ursprünglich vereinbarten 400 000 Livre, sondern gleich die Hälfte des gesamten Kaufpreises bezahlen zu wollen.
Unaufhaltsam rückte der 1. August heran und damit der erste Zahlungstermin. Doch offensichtlich hatte die Königin Probleme, die nicht gerade bescheidene Summe von 700 000 Livre aufzubringen. Madame DE LA MOTTE konnte dem Kardinal am 30. Juli lediglich 30 000 Livre überreichen. ROHAN sah sich in die peinliche Situation versetzt, die beiden Juweliere vertrösten zu müssen, denn eine derartige Summe konnte er nicht ohne Weiteres vorstrecken. Doch noch immer hegte er keinerlei Zweifel daran, dass er im Auftrag der Königin handelte. Um so überraschender und heftiger trafen ihn die folgenden Ereignisse.
Zum Fest Mariä Himmelfahrt, zugleich Namenstag der Königin, versammelte sich am 15. August in Versailles alles, was Rang und Namen hatte. Der gesamte Hofstaat, wartete darauf, zum feierlichen Gottesdienst zu schreiten, als der König, unerwartet für jedermann, den Kardinal zu sich berief. Eisig empfing das Königspaar den Würdenträger, dem man ohne Umschweife erklärte, dass man ihn für einen schändlichen Betrüger halte. Was war geschehen?
Die Juweliere BOEHMER und BASSENGE waren durch die Zahlungsverzögerung unruhig geworden und hatten sich direkt an die Königin gewandt. MARIE-ANTOINETTE war empört: Weder hatte sie je Interesse an diesem Kollier bekundet, geschweige denn, irgend jemandem den Auftrag gegeben, es für sie zu erwerben, noch hatte sie das Halsband erhalten. Sie informierte ihren Gatten LUDWIG XVI., der ROHAN bisher stets in Schutz genommen hatte, über diesen ungeheuerlichen Betrug in ihrem Namen. Der König, der ihre Empörung teilte, befahl ROHAN zum Verhör. Und so kam es, dass der Kardinal, der doch nur seiner Königin einen Gefallen hatte tun wollen, sich plötzlich als Angeklagter wiederfand.
Verwirrt verwies ROHAN auf den noch in seinem Besitz befindlichen Vertrag, den die Königin doch genehmigt und mit ihrer Unterschrift „MARIE-ANTOINETTE DE FRANCE“ versehen habe. Hoheitsvoll erklärte ihm die Königin daraufhin, dass dieses Schriftstück eine Fälschung sein müsse, eine recht plumpe obendrein. Denn sie unterschreibe stets nur mit ihrem Namen und setze niemals „de France“ hinzu. Und noch bevor ROHAN seiner maßlosen Überraschung Herr werden konnte, wurde er von den Palastwachen verhaftet und in die Bastille gebracht. Paris hatte seinen Skandal und für Wochen und Monate ein Gesprächsthema.
Doch nicht nur der Kardinal, auch fast alle anderen Beteiligten an der Affäre landeten nach und nach in dem berühmtesten Gefängnis Frankreichs: Madame DE LA MOTTE wurde zwei Tage nach ROHAN verhaftet, bestritt aber ganz entschieden, auch nur das geringste mit der ganzen Angelegenheit zu tun zu haben. So habe sie keine Briefe der Königin an den Kardinal überbracht, sie wisse nichts von dem nächtlichen Rendezvous im Venusboskett. Auch das fragliche Diamanthalsband wollte sie auch nie gesehen haben. Vergeblich suchte man nach dem Gatten, dem GRAFEN DE LA MOTTE, doch der weilte in Geschäften in London. Auch RETAUX DE VILLETTE, war zunächst unauffindbar. Erst im Frühjahr 1786 wurde er in der Schweiz aufgegriffen und an Frankreich ausgeliefert. Auch er stritt zunächst alles ab, doch scheint er nicht die psychische Standfestigkeit der Gräfin besessen zu haben, denn schon beim zweiten Verhör sprudelte die Wahrheit nur so aus ihm heraus.
Bis dahin waren die Aussichten des Kardinals, sich vom Vorwurf des schändlichen Betrugs reinwaschen zu können, recht düster gewesen. Doch bald wendete sich das Blatt zu seinen Gunsten. RETAUX DE VILLETTE gab zu, dass er die Briefe geschrieben hatte, die angeblich von der Königin an den Kardinal oder auch an Madame DE LA MOTTE selbst gerichtet waren.
Ebenso stammten die Genehmigung des Kaufvertrags und die falsche Unterschrift von seiner Hand. Des Weiteren bekannte er, als angeblicher Abgesandter der Königin das Halsband entgegengenommen zu haben. Anschließend hätten er und der Graf das Geschmeide zerlegt, um die Steine einzeln zu verkaufen. Die angeblichen „Geschäfte“ des Grafen in London erwiesen sich als Versuch, die Diamanten im Ausland zu versilbern, nachdem VILLETTE in Paris von einem misstrauisch gewordenen Juwelier angezeigt worden war.
VILLETTE klärte schließlich: Die Dame in Weiß vom romantischen Rendezvous im nächtlichen Garten von Versailles war jene junge Kurtisane namens MARIE-NICOLE LEGUAY. Madame DE LA MOTTE hatte sie für diese Komödie angeheuert. Auch sie landete nun in der Bastille und beteuerte immer wieder, ihre zugewiesene Rolle nie durchschaut zu haben, was VILLETTE bestätigte. Damit war die Gaunerkomödie aufgeklärt. Über den Ausgang des Prozesses vor dem Pariser Parlament, dem obersten Gerichtshof der Stadt, konnte keinerlei Zweifel mehr bestehen. Die GRÄFIN DE LA MOTTE wurde zu lebenslänglicher Haft verurteilt, zuvor aber noch ausgepeitscht und gebrandmarkt. Ihrem Gatten drohten ebenfalls die Auspeitschung sowie die Galeere, sollte er je gefasst werden. RETAUX DE VILLETTE wurde lediglich aus Frankreich verbannt, die Kurtisane LEGUAY ganz freigesprochen.
Einen Freispruch erhielt auch der Kardinal – sehr zum Ärger von MARIE-ANTOINETTE, die gehofft hatte, den ihr verhassten Mann nun endgültig demütigen zu können. Doch ihr blieb nicht nur diese Genugtuung versagt, schlimmer noch: Die öffentliche Meinung, die der „Österreicherin“ nie sehr wohlgesonnen gewesen war, wandte sich nun erst recht gegen sie. Denn kaum jemand glaubte, dass sie an der ganzen Affäre unschuldig sei. Man wusste um ihre Abneigung gegen ROHAN und war fest davon überzeugt, dass der Kardinal nicht nur das unschuldige Opfer der GRÄFIN DE LA MOTTE und ihrer Komplizen sei, sondern dass auch der Hof in irgendeiner Weise die Finger in diesem Spiel gehabt habe. Der Ruf der Königin war jedenfalls endgültig ruiniert.
Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.
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