Die Verkehrsinfrastruktur, d. h. das Gesamtsystem aller vorhandenen Verkehrswege und Verkehrseinrichtungen, besitzt eine entscheidende Bedeutung für die Wirtschaft, aber auch für die Gestaltung der Lebensverhältnisse der Menschen.
Das Leitbild Verkehr ist eines der Planungsinstrumente der Bundesregierung für die Raumplanung. Es kennzeichnet die Grundrichtungen notwendiger Verbesserungen im Verkehrswesen insgesamt, notwendiger Veränderungen der Anteile von Verkehrsträgern am Gesamtverkehr und notwendiger Maßnahmen zur Entlastung. Im Leitbild werden dabei Orientierungen sehr unterschiedlicher zeitlicher und räumlicher Dimension für die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur gegeben.
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands und dem Ende der Spaltung Europas war es auch erforderlich, das großräumige Netz wichtiger Verkehrswege in Mitteleuropa neu zu strukturieren. Bis etwa 1990 verliefen die wesentlichen Verkehrsströme mehr in Nord-Süd-, denn in Ost-West-Richtung. Im nach 1990 auch wirtschaftlich stärker zusammenwachsenden Europa kam und kommt es nun aber darauf an, den gestiegenen Ansprüchen an den Verkehr in West-Ost-Richtung schnellstmöglich durch den Neu- und Ausbau von Straßen-, Schienen- und Schifffahrtswegen Rechnung zu tragen.
In den Ortsbereichen und Regionen sowie in den Großräumen Deutschlands muss der Verkehr besser vernetzt und entzerrt werden. Künftig sollte in den vom Verkehr stark frequentierten Stadtregionen den Verkehrsträgern mit einer hoher Massenleistungsfähigkeit, wie dem Bus-, Straßenbahn- und S-Bahn-Verkehr, Vorrang gebühren. Damit werden die Akzente auf den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gesetzt. Gleichzeitig wird durch den Bau von Ortsumgehungen zur Entlastung der städtischen Räume und zur zügigeren Gestaltung des Verkehrsflusses beigetragen. Andererseits müssen auch die Gemeinden im Umland von Städten und Verdichtungsräumen durch leistungsfähigere ÖPNV-Verbindungen besser an die städtischen Zentren angebunden werden.
Zur Entlastung des stark frequentierten Straßennetzes besonders in den Ballungsräumen muss der kombinierte Ladungsverkehr ausgebaut werden. Das ist notwendig, um für den Güterverkehr eine bessere Abstimmung von Schiene und Straße bei der Bewältigung des wachsenden Transportvolumens zu erreichen. In diesem Zusammenhang wird auf die Einrichtung von Güterverkehrszentren in den Zielräumen orientiert, die ein zügiges Umschlagen der Güter von der Schiene auf den Straßenverkehr, insbesondere auf kleinere manövrierfähige City-LKW ermöglichen können.
Im Interesse einer vernünftigen Raumordnungs-, Verkehrs- und Umweltpolitik müssen auch die großräumigen Verkehrsströme neu ausgerichtet werden. Auf den Transitstrecken geht es dabei darum, durch entsprechende Regulierungsmaßnahmen den Güterverkehr längerfristig von der Straße auf die umweltfreundlichere Schiene zu verlagern. Die Erhöhung des Anteils des Schienenverkehrs am Transportaufkommen ist nicht zuletzt eine wesentliche Voraussetzung dafür, die u. a. im Kyoto-Protokoll eingegangene Verpflichtung zur Reduzierung des auch zu erreichen.
Große Bedeutung vor allem für den Personenverkehr hat auch der Ausbau des europäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes. Dabei darf nicht allein an den Ausbau vorhandener oder den Neubau von Hochgeschwindigkeitsstrecken gedacht werden. Genauso wichtig sind die auch international abgestimmte Verzahnung der einzelnen Strecken und ihre Anbindung an das nachgeordnete regionale Schienennetz, die regionalen Kraftfahrzeugströme sowie an den Luftverkehr.
Schließlich ist es dringend erforderlich, den Transit- und Fernverkehr zu entzerren. Dazu werden z. B. die bestehenden stark belasteten, in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Hauptstrecken der Eisenbahn durch eine neue Schienenverbindung ergänzt. Die Trasse verläuft von Skandinavien über Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Dresden und Prag bis nach Wien. In Ost-West-Richtung soll der Ausbau der Verbindungen nach Stettin und Danzig, nach Posen und Warschau, nach Breslau und Krakau sowie von Nürnberg nach Pilsen und Prag zur besseren Bewältigung des wachsenden Güter- und Personenaufkommens beitragen.
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