Landschaftsbegriff

Der Landschaftsbegriff ist ein sehr häufig gebrauchter Begriff. In der Geografie und ihren Wissenschaftsdisziplinen und Teilwissenschaften gehört der Begriff „Landschaft“ zu den wissenschaftlichen Zentalbegriffen. In der Umgangssprache wird er dagegen häufig sehr missverständlich, um nicht zu sagen falsch verwendet.

Nachfolgend soll deshalb zunächst knapp auf den Begriffsgebrauch in unterschiedlichen Bedeutungszusammenhänge eingegangen werden, um abschließend den geografischen Zentralbegriff „Landschaft“ zu definieren:

  • Landschaft wird vom Betrachter im Regelfall ganzheitlich als äußeres Erscheinungsbild eines bestimmten Teils der Erdoberfläche erlebt. Er klassifiziert deshalb die Landschaft umgangssprachlich auch nach diesen äußerlichen Merkmalen bzw. unterscheidet sie von anderen Landschaften. Unter diesen Gesichtspunkten betrachtet, wird dann z. B. von einer „Waldlandschaft“ oder einer „Küstenlandschaft“ gesprochen, die darüber hinaus je nach Stimmungslage noch als „herrliche“ oder „öde“ Landschaften apostrophiert werden.
     
  • Teile bzw. Ausschnitte der Erdoberfläche können auch unter ganz speziellen Gesichtspunkten betrachtet und wiederum umgangssprachlich klassifiziert werden: Die Betrachtung von Landschaften unter kulturräumliche Gesichtspunkten kann dann z. B. zur Unterscheidung von „Ackerlandschaften“ und „Stadtlandschaft“ führen. Dominiert dagegen die naturräumliche Betrachtungsweise einer Region, dann wird von „Lösslandschaften“, „Grundmoränenlandschaften“ oder Gebirgslandschaften gesprochen.
     
  • Landschaft wird in den Biowissenschaften, u. a. der Zoologie und Botanik häufig als Umschreibung für „Umwelt“ verwendet. Landschaft ist dann das, was tierische und pflanzliche Organismen oder deren Lebensgemeinschaften als wesentliche Existenzgrundlage umgibt, mit dem sie sich in Wechselwirkung befinden und insgesamt abiotischen Charakter besitzt.
     
  • Landschaft kann auch als Naturraumpotenzial für den Menschen, auf das er sich mit seiner Nutzung einstellt, mitunter auch als Verbreitungsgebiet eines bestimmten räumlichen Phänomens betrachtet werden: Im ersten Fall wird dann beispielsweise von Bergbaulandschaften gesprochen. Im zweiten Fall sind die Begriffsschöpfungen noch vielfältiger. Verbreitungsgebiete von Gesteinen sind dann Kalksteinlandschaften, Verbreitungsgebiete von Sprachen Dialektlandschaften und von Essgewohnheiten Weißwurstlandschaften usw.

Als Zentralbegriff der Geografie, insbesondere der Landschafts- und Geoökologie, wird der Landschaftsbegriff in folgender Bedeutung wissenschaftlich exakt gefasst:
Landschaft ist die allgemeine Bezeichnung für einen erdoberflächennahen konkreten Raum. Dieser Raum unmittelbar beiderseits der Erdoberfläche ist der gegenseitige Durchdringungsbereich fast aller Sphären der Erde,

  • der Lithosphäre (Gesteinshülle),
  • der Atmosphäre (Lufthülle),
  • der Hydrosphäre (Wasserhülle),
  • der Pedosphäre (Bodenhülle) und
  • der Morphosphäre (Gestalthülle).

In diesem Bereich nimmt die Biosphäre, die Tier- und Pflanzenwelt, eine den gegebenen Bedingungen entsprechende Gestalt an. Der Mensch be- bzw. erwirtschaftet die Landschaft und zunehmend aktiver und verändert dabei das bestehende Wirkungsgefüge zwischen den Einzelbestandteilen mehr oder weniger.

Inhalt und Wesen der Landschaft werden als Naturlandschaft noch weitgehend von der Naturausstattung vorgezeichnet, aber zusätzlich und zunehmend von der menschlichen Gesellschaft beeinflusst zur Kulturlandschaft gestaltet.

Landschaften, heute also meist Kulturlandschaften sind nichts Fiktives, sondern sehr konkrete geografische Realität, die in vielfältiger und tiefgründiger Kulturarbeit aus Naturlandschaften, eigentlich aus „menschenfreien Naturräumen“, hervorgegangen sind und sich auch in Zukunft fortentwickeln werden.

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