Gemeinschaft Unabhängiger Staaten

Die GUS ist ein Staatenbund, der im Wesentlichen die Nachfolgestaaten der UdSSR umfasst. Am 8.12.1991 wurde nach Auflösung der UdSSR von Russland, der Ukraine und Weißrussland durch das Abkommen von Minsk ein Staatenbund gegründet. Noch im selben Jahr traten mit Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgisien, Moldawien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan acht weitere ehemalige Sowjetrepubliken bei, im Jahre 1994 auch Georgien. Die Staaten Estland, Lettland und Litauen lehnten den Beitritt ab.

Das wichtigste Organ der Nachfolgeorganisation der UdSSR ist der Rat der Staatsoberhäupter. Pläne für eine gemeinsame Militärpolitik und ein gemeinsames Oberkommando über strategische Waffen im Zuge internationaler Abrüstungsverträge scheiterten. Aufgrund von nationalen und wirtschaftspolitischen Interessen wurden wiederholt Beschlüsse von einzelnen Republiken nicht mitgetragen. Dies führte zu einer zunehmenden Instabilität der Gemeinschaft.

Im März 1992 wurde zur Eindämmung nationaler Konflikte die Aufstellung einer GUS-Friedenstruppe beschlossen. Russland, Armenien, Kasachstan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan beschlossen im Mai 1992 einen militärischen Beistandspakt.

1993 wurde ein Rahmenabkommen über die Schaffung einer Wirtschaftsunion geschlossen. Russland leitete einen Prozess verstärkter Zusammenarbeit mit einzelnen Staaten bzw. Ländergruppen ein. Mit Kasachstan und Kirgisien vereinbarte es 1996 eine „Gemeinschaft Integrierter Staaten“ (GIS). Dieses Bündnis, ebenso wie der Unionsvertrag zwischen Russland und Weißrussland von 1997, entwerten die GUS als Gemeinschaft zunehmend.

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