Das Bildungswesen Großbritanniens ist in Primarstufe (primary), Sekundarstufe (secondary) und Weiterbildung (further education) gegliedert. Die Primarstufe ist in infant school (5.-8. Lebensjahr) und junior school ( 8.-12., in Schottland 8.-13. Lebensjahr) unterteilt. In der Sekundarstufe überwiegt in England, Schottland und Wales die comprehensive school (Gesamtschule) als Regelschule.
Neben den staatlichen Schulen, deren Besuch kostenfrei ist, gibt es Privatschulen, darunter z. B. die renommierten public schools.
Im ganzen Vereinigten Königreich gibt es die Schulpflicht, die einheitlich die Altersstufen 5-16 Jahre umfasst. Von der Regierung in London ernannte Schulräte (Her Majesty's Inspectors) inspizieren die öffentlichen und privaten Schulen des Landes. Die vom Staat unabhängigen Schulen (independant schools) sind in England ein sehr bedeutender Teil des Bildungswesens. Zum staatlich unabhängigen Bildungssystem gehören pre-prepatory schools, private Grundschulen für die Alterstufe 5 bis 8, prepatory schools für die 8-13jährigen und Sekundarschulen.
Alle diese Schulen erheben beträchtliche Schulgebühren. Die meisten Eltern von Privatschülern geben bis zu einem Viertel ihres Einkommens für diese teure Erziehung ihrer Kinder aus. Die public schools sind die eigentliche Elite unter den independent schools. Manche sind bis auf Jahre hinaus ausgebucht, und das obwohl die Gebühren ständig angehoben werden.
Bei den Schulabschlussprüfungen wird kein Unterschied zwischen staatlichen und kostenfreien Schulen gemacht. Für alle Schüler von England und Wales, die sich einer Abschlussprüfung unterziehen wollen, gibt es das General Certificate of Secondary Education. Nach zwei weiteren Jahren Schulbesuch kann eine fortgeschrittene Prüfung abgelegt werden, ansatzweise vergleichbar mit dem deutschen Abitur, das A-level; normalerweise im Alter von 18 Jahren.
Bei den Prüfungen handelt es sich nicht um Schulabschlüsse in der Art wie sie in Deutschland üblich sind. Es handelt sich vielmehr um Einzelfächerprüfungen, die in beliebigem Umfang und variabler Zusammenstellung absolviert werden können.
Die 87 Universitäten des Vereinigten Königreichs unterstehen alle dem zentralen Ministerium für Bildung (Department of Education) in London. Dennoch sind sie autonome Körperschaften, die für alle akademischen Angelegenheiten, einschließlich personeller Besetzung, Lehrplan, Zulassung von Studenten und Prüfungen zuständig sind. Die im Mittelalter gegründeten Universitäten von Oxford und Cambridge sind der Ausgangspunkt des britischen Hochschulwesens, das eine Reihe traditionsreicher Universitäten umfasst. Anders als im Falle des deutschen Abiturs und vergleichbarer Prüfungen berechtigt das General Certificate of Education nicht ohne Weiteres zum Hochschulstudium. Die Universitäten bestimmen die Voraussetzungen für die Aufnahme des Studiums in den einzelnen Fächern und darüber, wie viele A-levels mit welcher Note erforderlich sind, und ob sie, aufgrund der Zeugnisnoten, den Kandidaten für ausreichend vorgebildet, aber auch seinen allgemeinen Bildungsstand für zufriedenstellend halten.
Diese Anforderungen schwanken je nach Fach und Universität. Der größte Anteil der Hochschulbildung wird von den Universitäten abgedeckt. Sie sind selbständige Organe, die durch eine königliche Gründungsurkunde dazu berechtigt sind, akademische Abschlüsse zu verleihen.
Neben den Universitäten gibt es noch etwa 100 andere Einrichtungen im Bereich der Hochschulbildung. Hierbei handelt es sich um Institutes oder Colleges of Higher Education, an denen auch akademische Abschlüsse erreicht werden können. Manche dieser Institute haben sich in ihren Angeboten auf die Lehrerausbildung oder andere Bereiche wie etwa Kunst oder Design spezialisiert. Diese Institute stellen, da sie neben Vollzeitstudiengängen auch Teilzeitstudienmöglichkeiten anbieten, einen bedeutenden Teil der Hochschulausbildung des Landes dar.