Die politischen Institutionen in Großbritannien

Die Rolle des Monarchen

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist eine parlamentarisch-demokratische Erbmonarchie. Der Monarch ist als britisches Staatsoberhaupt (seit 1952: ELISABETH II.) zugleich Haupt des Commonwealth of Nations und weltliches Oberhaupt der anglikanischen Kirche (Church of England), der er angehören muss. Die politischen Mitwirkungsrechte des Monarchen sind heute sehr begrenzt. Für sein Handeln kann er nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Das Oberhaus

Die Legislative liegt beim Monarchen und beim Zweikammerparlament, bestehend aus

  • dem Oberhaus (House of Lords)
  • und dem Unterhaus (House of Commons).

Einem wesentlichen Grundprinzip des britischen Verfassungslebens folgend genießt das Parlament unbedingte Souveränität. Seinen Beschlüssen haben sich Bürger und Staatsgewalt unbedingt zu fügen.

Dem Oberhaus gehören 687 Mitglieder an:

  • 92 Träger erblicher Peerswürden,
  • 571 von der Krone auf Vorschlag der Regierung (als Auszeichnung für besondere Verdienste) in den Adelsstand erhobene Mitglieder auf Lebenszeit (einschließlich der Lordrichter)
  • und 24 amtierende Bischöfe der anglikanischen Kirche.

Bis zur Reform des House of Lords 1999 besaßen die Mitglieder des Erbadels (im Jahr 1999 über 750 Personen) das Recht auf Sitz und Stimme im Oberhaus. Dieses in der Öffentlichkeit wegen „mangelnder demokratischer Legitimation“ umstrittene Erbprivileg wurde durch die Parlamentsreform im November 1999 abgeschafft, in der auch eine anzustrebende Verringerung der Sitze im Oberhaus auf 635 beschlossen wurde. Für einen Übergangszeitraum wird es allerdings noch 92 mit Erbprivilegien ausgestattete Oberhausmitglieder geben. Vorsitzender und Sprecher war bis 2003 der Lord Chancellor (Lordkanzler). Er gehörte zum Kabinett und war für die Ernennung bestimmter Richter zuständig.

Die das Oberhaus betreffenden Reformen haben dazu geführt, dass künftig der neue Minister für Verfassungsangelegenheiten für die Justizverwaltung zuständig sein wird. Die Lordoberrichter werden – getrennt vom Oberhaus – den Kern eines neuen Obersten Gerichts bilden, dessen Mitglieder auf Vorschlag einer unabhängigen Kommission ernannt werden. Das Oberhaus soll wie das Unterhaus einen Sprecher erhalten, der nicht der Exekutive angehört.
Die Mitwirkungsrechte des Oberhauses an der Gesetzgebung sind begrenzt und im Wesentlichen auf vier Bereiche beschränkt:

  • Einleitung von Gesetzesvorhaben,
  • Überprüfung und Überarbeitung derjenigen Gesetzesentwürfe, die ihm zugeleitet wurden,
  • das Recht, Gesetzesentwürfe – mit Ausnahme solcher, die den Staatshaushalt betreffen – bis zu einem Jahr zu blockieren (aufschiebendes Vetorecht),
  • Diskussion besonders wichtiger politischer Probleme, mit denen sich das Unterhaus aus Termingründen nicht befassen kann.

Das Unterhaus

Die eigentlichen legislativen Befugnisse liegen beim Unterhaus. Es zählt 659 in allgemeiner Wahl auf fünf Jahre gewählte Abgeordnete (Members of Parliament), wobei England mit 529, Schottland mit 72, Wales mit 40 und Nordirland mit achtzehn Sitzen vertreten sind. Es gilt das Mehrheitswahlrecht (pro Wahlkreis ein Sitz, den der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt). Wahlberechtigt sind alle Bürger über 18 Jahre sowie sämtliche in Großbritannien und Nordirland wohnenden, im Wählerverzeichnis eingetragenen Bürger des Commonwealth. Seit 1928 existiert in Großbritannien das allgemeine Frauenwahlrecht. Kein Unterhausmandat dürfen ausüben: kirchliche Würdenträger der Anglikaner, Presbyterianer und Katholiken, die Inhaber von Ministerialämtern (civil servants) sowie Mitglieder der Berufsarmee, Polizisten, Richter und die Mitglieder des Oberhauses.

Als Sprecher und Vorsitzender des Unterhauses wird auf Empfehlung von Premierminister und Oppositionsführer der Speaker gewählt, dessen bis ins 13. Jahrhundert zurückreichendes Amt zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet. Eine weitere wichtige Aufgabe hat der Leader of the House, ein im Kabinettsrang stehender Abgeordneter, der dafür Sorge trägt, dass das Haus die Gesetzesvorgaben der Regierung umfassend und termingerecht behandelt. Hierzu arbeitet er mit den parlamentarischen Geschäftsführern, den „Einpeitschern“ (whips) und der Oppositionsführung eng zusammen. Wegen der engen Verzahnung von Unterhausmehrheit und Regierung liegt die Hauptarbeit der parlamentarischen Kontrolle bei der Opposition, die durch besondere Rechte geschützt ist (z. B. bestimmt sie an neunzehn Tagen des Jahres die Parlamentsdebatten).

Die Exekutivgewalt

Die Exekutivgewalt liegt nominell bei der Krone, ausgeübt wird sie de facto jedoch vom Kabinett unter Vorsitz des Premierministers. Er und die von ihm vorgeschlagenen Minister werden vom Monarchen ernannt. Sie müssen dem Unterhaus angehören. Die Regierung im weiteren Sinne (ministry) besteht aus etwa 100 Personen, von denen nur etwa 20 als Kabinett (cabinet) die engere Regierung bilden.

Zu den Personen, die dem Kabinett fest angehören, zählen neben dem Außen- und dem Innenminister sowie dem Schatzkanzler auch der Präsident des Geheimen Kronrates (Lord President), der Lordsiegelbewahrer (Lord Privy Seal) und der Kanzler des Herzogtums Lancaster. Die Stellung des Premierministers ist seit 1905 durch Zuerkennung eines besonderen protokollarischen Ranges (special precendence) hervorgehoben. Er bestimmt allein den Zeitpunkt vorzeitiger Wahlen. Als weiteres Organ existiert der Geheime Kronrat (Privy Council). Zu seinen 330 Mitgliedern gehören u. a. das Kabinett und andere von der Krone auf Vorschlag des Premierministers ernannte Personen. Als Plenum tritt er nur beim Tod des Monarchen zusammen. Zu seinen Aufgaben, die in Ausschüssen mit begrenzter Teilnehmerzahl wahrgenommen werden, gehört die Billigung von Regierungsverordnungen.

Das Parteiensystem

Aufgrund des uneingeschränkten Mehrheitswahlrechts besteht in Großbritannien und Nordirland de facto ein Zweiparteiensystem. Der von traditionellen politischen Wertvorstellungen bestimmten Conservative and Unionist Party steht die aus der Arbeiterbewegung hervorgegangene Labour Party gegenüber. Die Liberal Party, die nach dem Ersten Weltkrieg den größten Teil ihrer Wählerschaft an die Labour Party verlor, ging 1981 ein Wahlbündnis mit der Social Democratic Party (SDP) ein. 1988 vereinigten sich beide Gruppierungen zu den Social and Liberal Democrats, die seit 1990 Liberal Democrats heißen. Während die Democratic Left (Nachfolgeorganisation der Communist Party of Great Britain) nur geringen politischen Einfluss hat, entwickelte sich die Green Party (1973 als Ecology Party gegründet) zu einer ernst zu nehmenden Kraft.

Gewerkschaften

Nach den Organisationsgrundsätzen der Gewerkschaften (Trade Unions) herrschen vier Haupttypen vor:

  • Fachverbände (Craft Unions),
  • Industriegewerkschaften (Industrial Unions),
  • allgemeine Gewerkschaften (General Unions) und
  • Angestelltengewerkschaften (White Collar Unions).

Hauptorgan ist der 1868 gegründete Trade Union Congress (TUC), dem ca. 76 Gewerkschaften mit rund 6,8 Mio. Mitgliedern angehören. Der jährlich gewählte General Council (45 Mitglieder) vertritt die Einzelgewerkschaften gegenüber Regierung und Öffentlichkeit. Eine besondere Rolle spielen die Gewerkschaften innerhalb der Labour Party, wo sie unter anderem über ihre Blockstimmen auf den Parteitagen die Politik der Partei stark beeinflussen. Außerdem bringen sie den Großteil der Parteieinnahmen auf. Der TUC ist Mitglied des Internationalen Bundes freier Gewerkschaften (IBFG) und des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB).

Sitz des britischen Parlamentes (House of Parliament mit Big Ben)

Sitz des britischen Parlamentes (House of Parliament mit Big Ben)

Die politischen Institutionen in Großbritannien - Foto House of Parliament

Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.

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