Das 'Good Friday Agreement'

Power-sharing

Mit dem Good Friday Agreement (auch Belfast Agreement genannt) standen die Friedensbemühungen in Nordirland kurz vor dem Durchbruch. In diesem 65-seitigen Abkommen, das am 10. April 1998 (Karfreitag) in Belfast von der britischen und der irischen Regierung unterzeichnet wurde, einigten sich die Konfliktparteien auf die Prinzipien des power-sharing. Das Konzept einer Machtteilung zwischen Vertretern der unionistischen Protestanten und denen der katholischen Minderheit lag bereits dem Friedensmodell zugrunde, das die britische Regierung gut zwanzig Jahre vorher in Nordirland durchzusetzen versucht hatte. Es scheiterte derzeit aber am massiven Widerstand der Unionisten.

Das neue Agreement fand dagegen breite Zustimmung, sowohl bei den Konfliktparteien, als auch in der Bevölkerung Nordirlands und der irischen Republik. Jeder nordirische Haushalt erhielt ein Exemplar des Vertragstextes zugeschickt, der im Mai 1998 per Volksabstimmung bestätigt werden sollte. In den beiden Referenden in Irland und Nordirland sprach sich jeweils eine große Mehrheit für die im Abkommen fixierten Schritte aus. In Nordirland votierten 71,2 %, in der Republik Irland fast 95 % für die am Karfreitag getroffenen Beschlüsse.

Daraufhin wurde im September das neue nordirische Parlament (Stormont) gewählt. Aus der Wahl ging die Ulster Unionist Party als stärkste Partei hervor. Sie gewann 28 Sitze.

Die nordirische Labour Party (SDLP) entsandte 24 Abgeordnete ins Stormont, die nationalistische Sinn Féin achtzehn.

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Zentrale Punkte des 'Good Friday Agreement'

Das Agreement besteht aus drei “strands” genannten Hauptteilen. Strand 1 betrifft die innere Struktur der Provinz Nordirland, strand 2 regelt die Beziehungen zur Republik Irland, strand 3 die Beziehungen zwischen der Irischen Republik und dem Vereinigten Königreich. Daran schließen Vereinbarungen zu Verfassungsfragen, Fragen der Rechtsordnung, Entwaffnung, Sicherheit, des weiteren Vorgehens und des Umgangs mit politischen Gefangenen an.
Zentrale im Abkommen getroffene Bestimmungen betreffen:

  • die Ausarbeitung einer demokratisch legitimierten Verfassung der Provinz Nordirland,
  • das Bekenntnis zu Gewaltverzicht und demokratischer Entscheidungsfindung durch alle an der politischen Gestaltung Nordirlands beteiligten Parteien,
  • die Bildung eines neuen nordirischen Parlaments,
  • eine nach dem Prinzip des power-sharing gebildete Regierung,
  • an der alle zum Gewaltverzicht bereiten Parteien entsprechend ihrer Stärke im Parlament beteiligt werden,
  • ein British-Irish Council zur Beratung in übergreifenden Angelegenheiten,
  • die Freilassung inhaftierter Mitglieder der militanten Organisationen, die den Waffenstillstand einhalten und
  • die Entwaffnung der paramilitärischen Verbände innerhalb von zwei Jahren.

Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.

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