Apartheid-Gesetze

Apartheid in Südafrika – Gesetze und Maßnahmen

Schon bevor die National Party im Jahr 1948 die politische Macht in Südafrika übernahm, existierten Gesetze, in denen Rassentrennung und -diskriminierung festgeschrieben wurden:

1913 trat der Natives Land Act in Kraft, der es der schwarzafrikanischen Bevölkerung verbot, Land weißer Siedler zu kaufen oder zu pachten. Dies hatte zur Folge, dass nur etwa 8 % der nutzbaren Fläche Südafrikas in Besitz von Schwarzafrikanern waren.

Mit dem Natives (Urban Areas) Act aus dem Jahr 1923 setzte die Abtrennung von Wohngebieten nach rassischen Kriterien ein.

Die Apartheid-Gesetze nach dem Zweiten Weltkrieg

In der Regierungszeit der National Party wurde die Politik der Rassendiskriminierung durch weitere Gesetze und Maßnahmen verschärft. Da sich die südafrikanischen Weißen (Buren = Bauern) selbst als Afrikaner oder Afrikaander titulierten, bezeichneten sie die Schwarzen als Bantu, Blacks (oder höchst geringschätzig als Kaffer).
Zu den gesellschaftlich einschneidendsten Gesetzen zählten:

 Der Prohibition of Mixed Marriages Act (1949)
Dieses Gesetz untersagte die Heirat zwischen weißen und Menschen anderer Rassen. In der Zeit von 1946 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes wurden lediglich 75 Mischehen registriert (zum Vergleich: 28.000 Eheschließungen unter Weißen).
 
 Der Immorality Amendment Act (1950; erweitert 1957) verbot den außerehelichen Sexualverkehr zwischen Weißen und Schwarzen.
 
 Der Population Registration Act (1950)
Mit diesem Gesetz wurde die Einrichtung eines nationalen Bevölkerungsregisters beschlossen, in dem die Rasse jedes südafrikanischen Bürgers vermerkt war. In Streitfällen entschied ein Race Classification Board über die Rassenzugehörigkeit.
 
 Der Group Areas Act (1950) führte abgetrennte Wohngebiete für unterschiedliche Rassen ein und erzwang den Wegzug von Einwohnern aus Wohnbezirken, die anderen Rassen vorbehalten waren.
 
 Mit dem Separate Representation of Voters Act (1951) und dem Zusatz von 1956 wurden die Coloured people aus dem allgemeinen Wahlregister gestrichen.
 
 Der Prevention of Illegal Squatting Act (1951) gab dem südafrikanischen Minister of Native Affairs das Recht, Schwarze von öffentlichem oder privatem Land zu vertreiben und in Siedlungslager (establishment resettlement camps) umzuquartieren.
 
 Mit dem Bantu Authorities Act (1951) wurde die Einrichtung der so genannten homelands vorangetrieben, in die große Teile der schwarzen Bevölkerung umsiedeln mussten. Die homelands besaßen als abgeschlossene Siedlungsgebiete weitreichende Selbstverwaltung.
 
 Der Natives Laws Amendment Act (1952) beschränkte die Zahl von Schwarzen, denen ein dauerhaftes Wohnrecht in südafrikanischen Städten zugestanden wurde.
 
 Natives (Abolition of Passes and Co-ordination of Documents) Act (1952). Diese so genannten Pass Laws zwangen die männlichen schwarzen Bürger Südafrikas, sich jederzeit ausweisen zu können. Im Ausweis waren neben Lichtbild, Geburtsort und anderen persönlichen Daten auch Arbeitsnachweis, Steuerzahlungen und Auseinandersetzungen mit der Polizei vermerkt. Der Aufenthalt in Städten war schwarzen Bürgern nur mit Erlaubnis der lokalen Behörden gestattet.
 
 Im Native Labour (Settlement of Disputes) Act (1953) wurde der schwarzen Bevölkerung das Streikrecht entzogen.
 
 Der Reservation of Separate Amenities Act (1953) verschärfte die Rassentrennung und Diskriminierung im öffentlichen Bereich. Hinweisschilder mit den Aufschriften “Europeans (Whites, Blankes) Only” und “Non-Europeans Only” wurden installiert.
 
 Mit dem Extension of University Education Act (1959) durften schwarze Studierende keine den Weißen vorbehaltenen Universitäten besuchen.
 
 Der Promotion of Bantu Self-Government Act (1959) klassifizierte die schwarze Bevölkerung in acht ethnische Gruppen, die in jeweils eigenen, selbstverwalteten homelands wohnen sollten.
 
 Der Bantu Homelands Citizens Act (1970) nötigte alle südafrikanischen Schwarzen, sich als Einwohner des ihrer ethnischen Gruppe zugewiesenen homeland registrieren zu lassen.
 

Durch den Bantu Education Act (1953) und die damit verbundene Einrichtung eines Black Education Department wurde ein eigener Lehrplan für schwarze Schülerinnen und Schüler beschlossen, der ihre Bildungs- und Berufschancen massiv beschränkte.

Rassistische Maßnahmen

Zur Umsetzung der diskriminierenden Gesetze ergriff die südafrikanische Regierung eine Reihe von Maßnahmen, die vor allem der Bestimmung der Rassenzugehörigkeit dienten. Mit Hilfe pseudo-wissenschaftlicher Tests wurden vier Hauptgruppen (Weiße, Schwarze, Inder und Farbige) unterschieden. Einer dieser Tests bestand darin, sich mit einem Kamm durch das Haar zu fahren. Blieb der Kamm stecken, so galt dies als Indikator für die Zugehörigkeit zur schwarzen Rasse.

In zahlreichen Fällen wurden die vorgenommenen Klassifizierungen im Nachhinein wieder revidiert. 1984 wurden

  • 518 Farbige als Weiße,
  • zwei Weiße als Chinesen,
  • ein Weißer als Inder, einer als Farbiger und
  • 89 Farbige als Schwarze umdeklariert.

Besonders kurios ist das Beispiel von VIC WILKINSON, der zunächst als Mischling galt, dann der weißen Rasse zugeordnet wurde, später zu den Farbigen zählte, dann wieder als Weißer und 1984 schließlich als Farbiger registriert wurde.

Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.

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