Die Sprach- und Textfunktionen ergeben sich aus dem Zusammenhang eines Textes.
Sprachfunktionen
Sprachfunktionen fragen nach der Verständigung über etwas in der Welt.
Es gibt verschiedene Sprachfunktionsmodelle. KARL BÜHLER (1879–1963) unterscheidet sprachliche Funktionen hinsichtlich
– der Darstellung,
– des Appells,
– des Ausdrucks.
ROMAN JAKOBSON (1896–1982) erweiterte das bühlersche Modell, um den linguistischen Verfahren auch literarische Texte zugänglich zu machen. Der literarische Text wird erst aufgrund seiner sprachlichen Struktur zu einem Kunstwerk. Nach JAKOBSON unterscheidet man sechs Sprachfunktionen:
– referenzielle (auf ein außersprachliches Objekt bezogen),
– expressive (auf den Sender bezogen),
– persuasive (an ein Gegenüber gerichtet),
– phatische (auf den Kanal bezogen, z. B.: Hallo, bist du noch dran?),
– metasprachliche (auf den Code bezogen, z. B.: Was bedeutet „Schrippe“?)
– poetische (auf die Botschaft bezogen).
Die Sprachfunktion kann auch nach anderen Aspekten unterteilt werden, beispielsweise
- als kognitive Sprachfunktion (= wahrnehmende, wirklichkeitserkennende und kommunikative Sprachfunktion = informationsübermittelnde Sprachfunktion),
- als Mittel für den Austausch von Fakten und Ansichten: referenziell (= sich auf etwas beziehend) und propositional (satzinhaltlich).
Textfunktion
Als Textfunktionen werden die vorherrschende Aufgabe eines Textes im sprachlichen Handeln, seine beabsichtigte Wirkung auf die Zuhörer/Leser und seine tatsächlich eintretenden Folgen bezeichnet.
Auf der Basis von KARL BÜHLERs Sprachfunktionsmodell unterschied KLAUS BRINKER 1992 in seinem Werk "Textlinguistik" (S. 97 ff) folgende fünf Textfunktionen:
- Informationsfunktion (Wissensübermittlung, z. B. durch Sachbuch, Nachricht, Bericht, Beschreibung),
- Appellfunktion (Meinungsbeeinflussung, z. B. durch Werbeanzeige, Kommentar, Antrag, Bittschrift),
- Obligationsfunktion (Verpflichtung zum Vollzug von Handlungen, z. B. durch Vertrag, Gelöbnis, Garantieschein),
- Kontaktfunktion (Herstellen und Aufrechterhalten von persönlichen Beziehungen, z. B. durch Beileids- und Glückwunschschreiben),
- Deklarationsfunktion (explizite Einführung eines Tatbestandes, z. B. durch Bevollmächtigung, Schuldspruch, Testament, Ernennungsurkunde).