Meistergesang

Die Meistersinger

Die Meistersinger führten die literarische Tradition der Spruchdichter und Minnesänger fort. Der Schuhmacher HANS SACHS war ihr bekanntester Vertreter.
Ein Meisterlied bestand aus 20 Versen, wobei Vers 1–6 den 1. Stollen, Vers 7–12 den 2. Stollen und Vers 13–20 den Abgesang bildeten. 1. Und 2. Stollen bildeten den Aufgesang:

HANS SACHS: „Edelfalk“ (1543, Hörbeispiel in AUDIO 1)

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In centonovella ich lase,
Wie zu Florenz vor zeiten sase
Ein jung edelmann, weit erkannt
Friedrich Alberigo genant
Der in herzlicher libe brennet
Gen einem edlen weib, genennet
  
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Giovanna, an gut ser reicht,
An eren stet und gar lobleiche.
Der edelman stach und turnirt,
Zu lieb der frauen lang hofiert,
Sie aber veracht all seine liebe,
An irem herren reulich bliebe.
  

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Gar reichlich Fridrich ausgab
Bis er verschwendet große hab,
entlich verpfent er all sein gute,
Zug auf ein sitz und in armute.
Nichts dan ein falken het,
Mit dem er teglich baißen tet,
Und nert sich aus eim kleinen garten,
Des er auch tet mit arbeit warten.
  

Das Handwerk hatte sich im 14. und 15. Jahrhundert stark entwickelt, und die Meister besaßen hohes Ansehen in den Städten. Dieses sollte auch kulturell zur Geltung kommen. Von fahrenden Sängern übernahmen die Handwerker die Regeln zur Verfertigung von Gedichten.
Meistersingerschulen wurden im gesamten süddeutschen Raum gegründet. Da man des Lateinischen nicht mächtig war, wurde in deutscher Sprache gedichtet. Aus dem Minnesang übernahm man den Aufgesang in zwei Stollen mit gleicher und einen Abgesang mit anderer Melodie.
Das Abfassen der Meisterlieder wurde wie ein Handwerk aufgefasst, deshalb organisierte man sich in Meistersinger-Zünften. Solche Zünfte entstanden zuerst in Mainz, dann in Straßburg, Frankfurt, Würzburg, Augsburg, Zwickau, Prag und Nürnberg. Die Meistersingerschulen bestanden z.T. bis ins 19. Jahrhundert.

Regeln für den Meistergesang

Feste Regeln wurden in der Tabulatur aufgezeichnet. Die praktische Umsetzung orientierte sich einerseits an strenger, von Merkern (im Meistergesang der im Gemerk sitzende Kunstrichter) überwachter, Einhaltung der Regeln, andererseits wiederum daran, im Rahmen des Erlaubten größte Kunstfertigkeit zu demonstrieren. Dabei orientierte man sich an einer festen Hierarchie: HANS FOLZ (um 1450–1513), in der Tradition HANS ROSENPLÜTs (um 1400–1470) stehend, reformierte um 1500 den Meistergesang. Demnach waren nun auch weltliche Themen gestattet.

  • Wer lediglich die bekannten Lieder sang, war Singer,
  • wer alte Melodien mit einem neuen Text versah, war Dichter,
  • wer eine neue Melodie erfand, war Meister.

Vorgetragen wurden die Meisterlieder im Singstuhle.

audio

Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.

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