Das Argumentieren spielt schon seit langem im gesellschaftlichen Leben eine entscheidende Rolle. Bereits im antiken Griechenland wurde die Redekunst (Rhetorik) in öffentlichen Gerichtsverhandlungen ausgebildet und zur Blüte gebracht. Auch heute ist die Argumentation (Beweisführung) im Gerichtssaal oder in Diskussionen und Debatten (z.B. im Parlament) unerlässlich.
Unter Argumentieren versteht man die zielgerichtete und durchdachte Zusammenstellung von Argumenten (Aussagen, die eine These begründen). Ziel ist es, einen Sachverhalt nicht nur zu klären, sondern die Zustimmung der Beteiligten an einer Diskussion zu einem Lösungsvorschlag zu erreichen, Strittiges zu klären, Kompromisse zu schließen oder sogar Entscheidungen zu treffen.
Die Art und Weise, wie durch Argumente überzeugt wird und wie diese miteinander verknüpft werden, bezeichnet man als Argumentation. Dabei ist es notwendig, in der eigenen Argumentation Gegenargumente zu erwähnen und zu entkräften.
Mit einem Argument will man die Richtigkeit eines Standpunktes deutlich machen oder einen Standpunkt widerlegen. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, ein Argument aufzuzeigen. Man unterscheidet Fakten, Grundsätze und Stützen (nach TOULMIN).
Die einfache Argumentation hat ein Argumentationsschema, das aus einer These und einem oder mehreren Argumenten, die ohne weitere Stützung sind, besteht.
Die erweiterte Argumentation besitzt ein Argumentationsschema, das aus einer These und einem oder mehreren Argumenten, die mit Stützungen versehen sind, besteht. Dabei wird in Struktur und Umfang über die einfache Argumentation hinausgegangen, d.h., gezogene Schlussfolgerungen können gegebenenfalls mit einbezogen werden.
Es werden folgende Argumentarten unterschieden:
Stand: 2010
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