Erhaltung der Atomanzahl

Bei chemischen Reaktionen reagiert eine bestimmte Anzahl von Teilchen der Ausgangsstoffe miteinander. Dabei entsteht eine bestimmte Anzahl von Teilchen der Reaktionsprodukte. Für chemische Reaktionen gilt das Gesetz von der Erhaltung der Anzahl der Atome:

Bei allen chemischen Reaktionen bleibt die Anzahl der Atome erhalten. Die Anzahl der Atome der Ausgangsstoffe ist gleich der Anzahl der Atome der Reaktionsprodukte.

Als Beispiel für die Anwendung dieses Gesetzes sei die Reaktion von Kohlenstoff mit Sauerstoff zu Kohlenstoffdioxid angeführt:

  C       +       O 2              CO 2
1 Atom 2 Atome 3 Atome

Das Gesetz von der Erhaltung der Anzahl der Atome wird zum chemischen Rechnen benutzt. Dabei werden insbesondere die Zahlenverhältnisse der Stoffmengen und der Massen in Beziehung zu den Zahlenverhältnissen der Anzahl der Atome gesetzt.

Da nur bestimmte Zahlenverhältnisse von Teilchen bei chemischen Reaktionen miteinander reagieren, können auch nur bestimmte Zahlenverhältnisse von Stoffmengen der Stoffe miteinander reagieren. Bei chemischen Reaktionen reagieren die Stoffe in festen Stoffmengenverhältnissen miteinander. Es gilt:

n 1 ~ n 2 oder n 1 n 2 =  konstant

Als Beispiel sei wieder die Reaktion von Kohlenstoff mit Sauerstoff zu Kohlenstoffdioxid angeführt:

C       +       O 2              CO 2

1 mol 1 mol 1 mol
2 mol 2 mol 2 mol
3 mol 3 mol 3 mol

Bei chemischen Berechnungen interessieren anstelle der Stoffmengen die Zahlenverhältnisse der Massen der reagierenden Stoffe. Hierfür gilt das Gesetz von den konstanten Proportionen:

Bei chemischen Reaktionen reagieren die Stoffe in festen Massenverhältnissen miteinander.

Es gilt:

m 1 ~ m 2 oder m 1 m 2 =  konstant

Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.

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