Strahlenbelastung und Strahlenschutz

Strahlenbelastung gab es schon immer

Natürliche Radioaktivität und künstliche Radioaktivität führen zu einer ständigen Strahlung. Wir alle sind also ständig einer gewissen Strahlenbelastung ausgesetzt. Als Strahlenbelastung wird meist die Äquivalentdosis, die ein Körper in einer bestimmten Zeit aufnimmt, angegeben. Man nennt diese Größe auch Dosisleistung und misst sie in Millisievert je Jahr (mSv/a).
Diese Strahlenbelastung ist nicht überall gleich groß, sie hängt von dem konkreten Umfeld ab. Insbesondere die natürliche Strahlenbelastung gibt es schon solange, wie die Erde existiert. Sie hat auch die Entwicklung des Lebens auf der Erde begleitet und führt nach allen Erkenntnissen zu keinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Vergrößert hat sich die Strahlenbelastung allerdings durch künstliche Strahlungsquellen. Zusätzliche Gefährdungen bestehen auch dadurch, dass durch Kernexplosionen oder durch Unfälle in Kernkraftwerken radioaktive Stoffe freigesetzt werden und zu einer zusätzlichen Strahlenbelastung führen können.

Natürliche Quellen

Radioaktive Strahlung natürlichen Ursprungs hat verschiedene Quellen:

  • Auf der Erde kommen natürliche Radionuklide vor, die spontan zerfallen. Viele der Zerfallsprodukte sind ebenfalls wieder radioaktiv.
  • In der Erdatmosphäre werden durch kosmische Strahlung ständig Radionuklide mit relativ kurzer Halbwertszeit gebildet.
  • Die kosmische Strahlung selbst ist Teilchenstrahlung und Photonenstrahlung. Diese Strahlung hat – wenn auch zu einem kleinen Teil – die Wirkungen radioaktiver Strahlung.

Insbesondere die von der Erde ausgehende Strahlung, man nennt sie terrestrische Strahlung, ist weitgehend vom geologischen Untergrund und von den verwendeten Baumaterialien abhängig. Für Deutschland gilt allgemein: Die terrestrische Strahlung nimmt vom Norden nach den Süden hin zu. Nachfolgend sind einige Durchschnittswerte genannt.

Ort/LandDosisleistung in mSv/a
Schleswig-Holstein,
Mecklenburg-Vorpommern
0,15
Weserbergland, Braunschweig0,60
Harz/Spessart1,00
Bayerischer Wald1,50
Katzenbuckel bei Eberbach
(Baden-Württemberg)
6,30
Brasilien/Atlantikküste8,00
einzelne Gebiete des Iran18,00

Die natürliche Strahlenbelastung beträgt in Deutschland im Durchschnitt 2,4 mSv/a. Davon ist etwa ein Drittel Strahlung, die von außen auf den Körper trifft. Etwa zwei Drittel der natürlichen Strahlenbelastung kommt „von innen“ Das kommt dadurch zustande, dass wir zum einen Luft einatmen, in der sich auch radioaktive Gase befinden, insbesondere das Radon und seine Folgeprodukte. Es liefert den größten Beitrag zur Strahlenbelastung. Zum anderen nehmen wir mit der Nahrung auch radioaktive Stoffe auf. 

Künstliche Quellen

Radioaktive Strahlung künstlichen Ursprungs hat ebenfalls verschiedene Quellen. Das sind vor allem

  • Medizinische Anwendungen einschließlich Röntgenuntersuchungen,
  • Strahlung durch Kernwaffenversuche und Havarien in Kernkraftwerken,
  • Strahlung durch Einsatz radioaktiver Stoffe in der Technik sowie durch technische Geräte wie Monitore und Fernsehgeräte.

Die mit Abstand stärkste Belastung erfolgt im medizinischen Bereich, insbesondere durch Strahlendiagnostik und -therapie. Die Strahlenbelastung durch andere Strahlungsquellen ist heute vernachlässigbar gering.
Die durchschnittliche Strahlenbelastung durch künstliche Quellen beträgt in Deutschland 1,5-1,6 mSv, die Gesamtbelastung etwa 4 mSv/a. Das bedeutet für einen Menschen, dass er im Jahr durch radioaktive Strahlung eine Energie von 4 mJ je Kilogramm Körpergewicht aufnimmt.
Nach gegenwärtigen Erkenntnisse können ab 250 mSv/a Schäden auftreten, eine kurzzeitige Strahlenbelastung von über 5 000 mSv ist in der Regel tödlich.
Für Menschen, die beruflich radioaktiver Strahlung ausgesetzt sind, gilt zurzeit ein Grenzwert von 50 mSv/a.

Strahlenschutz

Wegen möglicher Schäden durch radioaktive Strahlung gilt als Grundsatz
:
Die Strahlung, der man sich aussetzt, sollte so gering wie möglich sein.

Wichtige Maßnahmen zum Schutz vor radioaktiver Strahlung sind:

  • Strahlungsquellen sind möglichst vollständig abzuschirmen. Für kerntechnische Anlagen gelten besondere Sicherheitsvorschriften, die einen Austritt radioaktiver Strahlung verhindern sollen.
  • Von Strahlungsquellen sollte ein möglichst großer Abstand gehalten werden, da radioaktive Strahlung auch in Luft nur eine bestimmte Reichweite hat und die Strahlungsintensität mit dem Abstand von der Strahlungsquelle abnimmt.
  • Mit radioaktiven Quellen sollte nur kurzzeitig experimentiert werden, um die Strahlenbelastung gering zu halten.
  • Das Tragen von Schutzmitteln (Brillen oder Vollgesichtsschutz, bleihaltige Gummihandschuhe, Bleigummischürzen zum Schutz der Keimdrüsen) reduziert die Strahlenbelastung des Körpers.
  • Beim Umgang mit radioaktiven Substanzen sind Essen, Rauchen und Trinken verboten, damit keine solche Substanzen in den Körper gelangen.

Personen, die beruflich mit radioaktiver Strahlung in Berührung kommen, müssen eine Dosimeterplakette tragen, durch die radioaktive Strahlung registriert wird. Diese Plaketten werden regelmäßig kontrolliert. In einer Dosimeterplakette wird durch die Strahlung ein Film geschwärzt, sodass aus dem Schwärzungsgrad die Dosis ermittelt werden kann.

Die Einhaltung aller Strahlenschutzmaßnahmen ist insbesondere auch deshalb unbedingt erforderlich weil wir radioaktive Strahlung mit unseren Sinnensorganen nicht wahrnehmen können und bei Nichteinhaltung von Schutzmaßnahmen Strahlenbelastungen auftreten können, die erst Jahre später zu gesundheitlichen Schäden führen.

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