Zygote

Die Erhaltung der Artmerkmale und der individuellen Merkmale eines Organismus ist nur im Zusammenhang mit seiner Fortpflanzung möglich. Bei der geschlechtlichen Fortpflanzung werden genetische Informationen auf Zellen übertragen, aus denen sich ein Lebewesen entwickeln kann. Es vereinen sich die Geschlechtszellen zur befruchteten Eizelle (Zygote), aus der sich dann ein neues arttypisches Lebewesen entwickelt.
Die Zygote enthält, wie jede andere Körperzelle auch, die gesamte und von beiden Eltern weitergegebene Erbinformation.

Die Zellkerntransplantation

Das ist auch der Grund dafür, dass man Organismen klonen kann. So wurden beispielsweise die Eizellen des afrikanischen Krallenfroschs (Xenopus laevis) durch UV-Bestrahlung „entkernt“. Sie bekamen die Zellkerne aus dem Darmepithel der Kaulquappe implantiert. Aus den so behandelten Eizellen entwickelten sich Frösche, die mit den Spendertieren erbgleich waren.

Die Verfahrensweise zur Zellkerntransplantation, die 1968 erstmals von JOHN GURDON (*1933) durchgeführt wurde, ist dabei immer gleich. Es wird der Zellkern einer Zelle in eine entkernte Eizelle übertragen und diese dann von einem geschlechtsreifen Mutterindividuum ausgetragen. Das Ergebnis ist dann also gewissermaßen die Zwillingsschwester bzw. der Zwillingsbruder eines anderen Individuums.

Nach diesem Verfahren wurde auch das Schaf Dolly gezüchtet. 1995 gelang es erstmals Wissenschaftlern am Roslin Institute, die Zellen eines älteren Schafs (hier waren es Euterzellen) und damit Säugetiere zu klonen. Das Schaf Dolly war das Ergebnis.
Die beschriebene Verfahrensweise ist durch geltendes Gesetz zulässig, da es sich dabei ja nicht um Embryonalzellen handelte. Der Sprung vom Schaf zum Menschen ist jetzt also nur noch theoretischer Natur und wissenschaftlich gesehen schon heute möglich.

Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.

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