System, Duales

Am 12. Juni 1991 wurde die Verpackungsverordnung (Verpack V) verabschiedet. Sie sollte einen Beitrag zur Reduzierung der Verpackungen im Hausmüll sein. Die Verordnung sieht eine Rücknahmepflicht für alle Verkaufsverpackungen vor. Im § 6 der Verordnung wurde es den Herstellern der Verpackungen freigestellt, ihre Verpackungen über die öffentliche Abfallentsorgung oder über ein eigenes Sammelsystem für Verpackungen zu sammeln. Das war die Geburtsstunde des Dualen Systems Deutschland (DSD).

Verpackungsarten:

  • Transportverpackungen (Transport vom Hersteller zum Vertreiber): Fässer, Kanister, Säcke, Kisten.
  • Verkaufsverpackungen (Transport vom Vertreiber zum Endverbraucher): Beutel, Dosen, Eimer, Fässer, Flaschen.
  • Umverpackungen (zusätzliche Verpackung um Verkaufsverpackungen): Sie ermöglicht die Abgabe von Waren im Wege der Selbstbedienung.

Merkmale des Dualen Systems (DSD)

Das DSD leitet seinen Namen von der Tatsache ab, dass es ein zweites, von der Wirtschaft getragenes System zur Entlastung der Abfallentsorgung darstellt, das neben den Kommunen tätig ist. Laut Vorgabe der Verpackungsverordnung ist das DSD allerdings nur für die Organisation der Sammlung, Sortierung und Wiederverwertung von sogenannten Verkaufsverpackungen zuständig (Verkaufsverpackungen sind anders als Transport- und Umverpackungen diejenigen Verpackungsteile, die das Produkt direkt umgeben).
Das DSD stellt einen marktwirtschaftlichen Zusammenschluss von Handels-, Konsumgüterunternehmen sowie Verpackungs- und Vormaterialherstellern dar. Produkthersteller, die sich am DSD beteiligen, sind berechtigt, auf die von ihnen eingesetzten Verpackungen den »Grünen Punkt« aufzudrucken. Dafür zahlen sie an das DSD einen nach Verpackungsvolumen und -material genau festgelegten Lizenzbetrag. Das DSD gewährleistet über seine Garantiegeber im Gegenzug, dass die Verpackungsmaterialien entsprechend der Mengenvorgaben der Verpackungsverordnung gesammelt, sortiert und verwertet werden.
Zusammenfassend gelten folgende Merkmale:

  1. Flächendeckende Erfassung der Verkaufsverpackungen,
  2. Finanzierung über den grünen Punkt,
  3. die „Grüne-Punkt-Gebühr“ ist im Verkaufspreis enthalten, Verbraucher bezahlt über den Preis,
  4. Hersteller bezahlt für vorgeschriebene Entsorgung eine Lizenzgebühr (abhängig vom Füllvolumen der Verpackungen),
  5. Entsorgung erfolgt über aufgestellte Behälter beim Endverbraucher,
  6. blaue Tonne für Papier und Pappe, grüne Tonne für leere Flaschen, gelbe Tonne für Verpackungen (braune Tonne für Biogut und die schwarze Tonne für Restmüll, nicht zum DSD gehörig).

Nutzen des DSD

Der Restmüll wird verringert. Der Grundsatz des Kreislaufwirtschaftsgesetzes von 1996 „Verwertung vor Beseitigung“ wird erfüllt. Hersteller, Vertreiber und Verbraucher sollen animiert werden, verpackungsarme Produkte herzustellen bzw. zu kaufen.
3,87 Millionen Tonnen Verkaufsverpackungen wurden 2005 einer Verwertung zugeführt.

Verwertungsmengen und Quoten für Verpackungen 2005

 VerwertungsmengeVerwertungsquote
Glas1 892 407 t97 %
PPK1 000 148 t117 %
Weißblech248 296 t100 %
Aluminium36 499 t157 %
Verbunde220 952 t64 %
Kunststoffe471 638 t75 %

 

Probleme beim DSD

  1. Fehleinwürfe
    Hausmüll wird teilweise über die gelbe Tonne entsorgt. So entstehen Fehleinwürfe, die zur Folge haben, dass der gesamte Inhalt als Restmüll entsorgt werden muss. Ein Lösungsansatz besteht darin, dass gelbe Säcke für Verpackungen direkt an Haushalte vergeben werden.
     
  2. Trittbrettfahrer
    Nur 75 % der Verpackungen werden mit dem DSD erfasst. Die restlichen 25 % müssten privat entsorgt werden. Viele Hersteller entsorgen ihre Verpackungen, trotz nicht vorhandenem grünen Punkt, über das DSD oder über öffentliche Mülltonnen. Eine Lösung besteht darin, dass die Anzahl der Lizenzen für den grünen Punkt bei privaten Entsorgern erhöht wird.
    Im Jahr 2000 konnte die Zahl der Lizenznehmer erhöht werden. 1568 Neukunden haben sich für den Grünen Punkt und damit für das Duale System als wichtigen Entsorgungsweg für Verkaufsverpackungen entschieden. Damit verwenden inzwischen 19.140 Lizenznehmer den Grünen Punkt. Diese Entwicklung zeigt, dass die Unternehmen nicht nur von den Leistungen des Dualen Systems überzeugt sind, sondern auch, dass die Mehrheit des Handels die Solidargemeinschaft Duales System einer Selbstentsorgerlösung vorzieht.
     
  3. Verwertungskapazitäten
    Am Anfang wurden 100 000 t und heute 610 000 t Kunststoffverpackungen erfasst. Die heimischen Kapazitäten (rohstoffliche Verwertung in Schwarze Pumpe und im Stahlwerk Bremen) zur Verwertung reichen nicht aus. Für die werkstoffliche Verwertung der Verpackungen wird auf ausländische Kapazitäten (Litauen, alte Folien in blaue Müllsäcke umgewandelt) zurückgegriffen.
     
  4. Verwertungsquoten und Mehrwegsquoten
    Durch die Verpackungsverordnung wird eine Verwertungsquote für Verkaufsverpackungen vorgeschrieben. Sie beträgt für Glas, Weißblech und Aluminium 72 % und für Pappe, Papier, Kunststoff und Verbunde 64 % (Regelung ab 1.7.1995). Sie kann nur erfüllt werden, wenn alle Bürger ihre gebrauchten Verpackungen sortiert in die entsprechenden Behälter geben. Damit soll das Recycling optimiert werden.
    Ähnlich verhält es sich mit der Mehrwegsquote. Auch hier gibt die Verpackungsverordnung einen Mehrweganteil von 72 % bei den Getränkesorten vor. Als Folge dieser Regelung kam es im Zeitraum von 1991 bis 1993 zu einem Anstieg des Mehrweganteils von 71,69 % auf 73,55 %. Seit 1994 ist der Mehrweganteil rückläufig (1997 = 71, 35 % und 2000 = 70,1 %. Laut Verpackungsverordnung tritt bei einer wiederholten Unterschreitung der Quotenvorgabe in einem Zeitraum von 12 Kalendermonaten nach Bekanntgabe des erreichten Anteils ein Pfandpflicht ein.

Unterstützung des Umweltschutzes durch Mehrwertquoten und Pfandpflicht

Die Unterschreitung der Mehrwegquote führte 2003 zur Einführung eines Pflichtpfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen (auch Dosen) für Bier, Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure sowie kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke (Cola und Limonade). Diese Maßnahme soll das Mehrwegsystem stärken und eine weitere Belastung der Landschaft durch Verpackungsabfälle reduzieren. Damit werden soziale Kosten verringert und an den Verursacher weitergeleitet. Außerdem werden durch die Förderung von Mehrweg-Verpackungen noch positive Umwelteffekte durch Einsparung von Energie und Rohstoffen erreicht. Dies wurde in verschiedenen Ökobilanzen nachgewiesen.

Was versteht man unter einer Ökobilanz?

Bei einer Ökobilanz werden ähnlich wie beim Prüfvorgang für die Vergabe des Blauen Engels der Energie- und Rohstoffverbrauch von der Herstellung bis zur Entsorgung (Deponie, Recycling, Verbrennung) ermittelt.
Anhand dieser Ökodaten können die unterschiedlichen Verpackungsformen gegenübergestellt und auf ihre Umweltrelevanz geprüft werden.

Bisher durchgeführte Ökobilanzen von Verpackungen kamen zu folgenden Ergebnissen:

  • Mehrwegverpackungen haben deutlich bessere Umwelteigenschaften als Einwegdosen und Einwegflaschen,
  • Einwegkartons haben ähnliche Umwelteigenschaften wie der Mehrwegverpackungen,
  • Mehrwegflaschen und Schlauchbeutel aus Milch unterscheiden sich ebenfalls nicht gravierend in den untersuchten Umwelteigenschaften.

Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.

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