Ohne Aufsicht dürfen sich Schüler nicht in naturwissenschaftlichen Fachräumen aufhalten. Über vorhandene Löscheinrichtungen, über Fluchtwege und über die Lage und Bedienung der Not-Aus-Schalter und des zentralen Haupthahns müssen alle Schüler informiert sein. Das wird in einer Belehrung zum Arbeitschutz schriftlich festgehalten. Geräte, Maschinen, Schaltungen und Chemikalien darf der Schüler nur unter Aufsicht der Lehrkraft bedienen (Notfälle sind davon ausgenommen).
Für den Umgang mit Tieren gibt es bestimmte Richtlinien, an die man sich in der Schule unbedingt halten muss. Giftige Tiere sowie Tiere, die als Krankheitsüberträger infrage kommen, z. B. Säugetiere aus dem Freiland, dürfen in Schulen nicht gehalten und nicht zu Demonstrations- und Beobachtungszwecken verwendet werden.
Es dürfen z. B. nur solche Vögel gehalten werden, die entsprechend den geltenden Einfuhrbestimmungen vorbeugend durch einen Tierarzt behandelt wurden und die frei von Krankheiten (z .B. Ornithose) sind.
Für die Sektion von Wirbeltieren dürfen nur solche verwendet werden, die im Lebensmittelhandel angeboten werden (z. B. Fische) oder vom Schlachthof bezogen werden können.
Werden Tiere aus dem Freiland zur Beobachtung im Unterricht eingesetzt, ist zusätzlich der Artenschutz (Rote Liste, Gesetz zum Schutz der Natur, Bundesartenschutzverordnung) zu beachten. Es dürfen keine Beobachtungen durchgeführt werden, die dem Tier Schmerzen zufügen.
Beim Halten von Tieren in der Schule ist darauf zu achten, dass das artgemäße Verhaltensbedürfnis nicht so eingeschränkt wird, dass dem Tier Schmerzen, Schäden oder Leiden zugefügt werden. Unsachgemäße Haltung fördert auch die Aggressivität der Tiere und erhöht damit die Sicherheitsrisiken.
Hygienische Grundregeln müssen eingehalten werden, d. h., nach Berührung mit den Tieren gründlich die Hände waschen, wenn notwendig Desinfektionsmittel verwenden. Die Verletzungsgefahr mit Präparierbesteck ist sehr hoch, deshalb ist beim Umgang mit diesen Utensilien größte Sorgfalt notwendig.
Beim Umgang mit Pflanzen sind ebenfalls bestimmte Regeln zu beachten. Es dürfen keine Pflanzen bzw. Pflanzenteile in den Mund genommen werden, denn sie könnten mit Herbiziden, Fungiziden oder Insektiziden in Berührung gekommen sein. Deshalb auch keine Pflanzen bzw. Pflanzenteile mit offenen Wunden in Berührung bringen.
Vor der Arbeit mit giftigen Pflanzen und Pflanzenteilen sind die Schüler über damit verbundene Gefährdungen sowie über Vergiftungssymptome und mögliche allergische Reaktionen zu informieren.
Nach der Untersuchung von Pflanzen, und dabei insbesondere nach der Untersuchung von Giftpflanzen, unbedingt Hände und Unterarme waschen. Falls Allergien bekannt sind, sollten während der Untersuchung unbedingt Schutzhandschuhe getragen werden.
Oberstes Gebot ist hierbei hygienisches Verhalten am Arbeitsplatz:
Nur mit Mikroorganismen (Bakterien, Viren, Pilzkulturen) arbeiten, die für die Schule genehmigt sind!
Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.
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