Klonen

Klonen ist eine spezielle Art der ungeschlechtlichen Vermehrung zur Erzeugung einer beliebigen Anzahl von genetisch absolut identischen Zellen (dann oft auch Zellklon), Mikroorganismen oder höheren Organismen. Die Möglichkeit zu klonen liegt in der Tatsache begründet, dass alle Zellen eines Organismus den gleichen genetischen Aufbau bzw. die gleiche genetische Information besitzen.

Klonen im engeren und weiteren Sinn

Im weiteren Sinn betrachtet, handelt es sich beim Klonen um einen fundamentalen Vorgang des Lebens, denn alle Zellen einer Pflanze, eines Tiers oder eines Menschen stammen von einer einzigen befruchteten Eizelle ab. In der Natur kommt so etwas immer wieder vor, denkt man nur an eineiige Zwillinge oder an Pflanzen, die sich durch Ableger vermehren lassen. Diese Form der Züchtung von Pflanzen wird im Gartenbau schon seit vielen Jahrhunderten genutzt. Viele der uns heute so vertrauten Pflanzen werden fast ausschließlich durch z. B. Abschneiden von Blättern, Luftwurzeln oder Stängeln vermehrt. Viele der genutzten Früchte sind Ergebnisse erfolgreichen Klonens. Im engeren Sinne werden als Klone individuelle Organismen bezeichnet, die sich aus einer einzigen Zelle eines „Elternteils“ entwickelt haben und genetisch mit dieser absolut identisch sind.

Geschichtlicher Überblick

In den 50er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts gelang es erstmals, Frösche und in den 80er-Jahren erstmals Mäuse zu klonen. Die Verfahrensweise ist dabei immer gleich. Es wird der Zellkern einer Zelle in eine entkernte Eizelle übertragen und diese dann von einem geschlechtsreifen Mutterindividuum ausgetragen. Das Ergebnis ist dann also gewissermaßen die Zwillingsschwester bzw. der Zwillingsbruder eines anderen Individuums. Theoretisch könnten über dieses Individuum weitere Klone erzeugt werden, die allesamt Zwillingsgeschwister des ursprünglichen Individuums wären, und das noch Jahre später. Es klingt schon paradox, Zwillingsgeschwister zu besitzen, die um Jahre jünger bzw. älter sind.

Grundsätzlich ist es aber eher schwierig, eine Zelle eines schon älteren Individuums zu klonen, obwohl jede Zelle eines Individuums die gesamte Erbinformation besitzt und damit die theoretischen Voraussetzungen mitbringt. Aufgrund der beim älteren Individuum eingetretenen Zelldifferenzierung sind diese Zellen aber in erster Linie nur dazu befähigt, ihren eigenen Zelltyp zu reproduzieren. Deshalb ist das Klonen höherer Lebewesen hauptsächlich auf Embryonalzellen beschränkt, da diese noch nicht ausdifferenziert sind. Diese Klonierungsversuche sind in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz verboten.

1995 gelang es erstmals Wissenschaftlern am Rosslin-Institut, die Zellen eines älteren Schafs (hier waren es Euterzellen) und damit Säugetiere zu klonen. Das Ergebnis war das uns allen bekannte Schaf Dolly. Die beschriebene Verfahrensweise ist durch geltendes Gesetz zulässig, da es sich dabei ja nicht um Embryonalzellen handelte. Der Sprung vom Schaf zum Menschen ist jetzt also nur noch theoretischer Natur und wissenschaftlich gesehen schon heute möglich.

Mammuts im 21. Jahrhundert?

Durch diese Vorgehensweise wurde eine neue Diskussionswelle über die Folgen dieser Forschung und die Verantwortung der Wissenschaft in Gang gesetzt.

1999 berichteten Wissenschaftler sogar, dass sie das Klonen eines Mammuts vorbereiten. Das Tier befand sich fast vollständig erhalten im ewigen Eis in Sibirien. In dortigen Eishöhlen wurde eigens ein Labor zur Untersuchung des Mammuts eingerichtet. Die Forscher wollen Mammut-DNA (Zellkern) isolieren und in Eizellen eines asiatischen Elefanten übertragen (die indischen Elefanten sind mit den Mammuts viel näher verwandt als die afrikanischen), deren Zellkern (Elefanten-Gene) zuvor durch Mikromanipulation vollständig entfernt wurde. Die Elefanten-Eizelle mit dem Mammutkern wird dann in die Gebärmutter einer Elefantenkuh injiziert und es erfolgt eine „normale“ Schwangerschaft, wobei am Ende ein geklontes Mammut geboren wird.

Das „Großartige“ daran wäre, dass man keinen Hybriden (Mischling) bekommen würde, sondern ein richtiges Mammut, betonten die Wissenschaftler. Das Experiment kann jedoch nur funktionieren, wenn die Mammut-DNA die Jahrtausende im Eis völlig unbeschadet überstanden hat.

Mit einer etwas anderen Methode, die eher der Gentechnologie denn dem Klonen entnommen wurde, sollte es fast mit Sicherheit möglich sein, das Mammut wieder zum Leben zu erwecken. Dabei wird Mammut-DNA in eine intakte, befruchtete Eizelle eines Elefanten gespritzt. Die Mammut-DNA kann sich dann in die Chromosomen des Elefanten einschleichen und mit der Elefanten-DNA rekombinieren, wobei sicherlich einige wenige Mammutgene in das Genom des Elefanten aufgenommen würden. Diese Tiere bezeichnet man als transgene Tiere. Der junge Elefant mit den Mammutgenen wird, nach Erreichen der Geschlechtsreife, erneut dem eben beschriebenen Verfahren unterzogen, sodass im Laufe der Zeit immer mehr Mammut-DNA ins Elefantengenom aufgenommen wird, bis schließlich fast die gesamten Elefantengene durch Mammutgene ausgetauscht werden.

Ethische Betrachtung

Wissenschaftlich betrachtet handelt es sich beim Klonen um eine Methode der Fortpflanzungstechnologie, die mit der Gentechnologie im eigentlichen Sinne nichts zu tun hat. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass an Säugetieren entwickelte Klonierungsverfahren auch an Menschen praktiziert werden. Durch das Klonen von Säugetieren wurde eine erneute Diskussion über ethische Grundwerte in Gang gesetzt. Diese Technik missachtet die Würde des Menschen und des Tiers, indem sie es von einem Individuum zu einem Produktionsfaktor degradiert. Durch die ungeschlechtliche Vermehrung wird das einzelne Individuum aus dem Kreislauf von Geburt und Sterben herausgenommen und damit zum biologischen Werkstoff bzw. Produkt herabgestuft. Wir begeben uns mit dieser Technik auf eine „ethische Schlitterbahn“, die den Trend verstärken wird, empfindende Mitgeschöpfe manipulierbaren Werkstoffen gleichzusetzen.

Eine weitere Folge wird die Patentierung von Lebewesen sein (wie bei Dolly bereits geschehen) mit der Folge der Zurückdrängung verwandter Arten und einer Einschränkung des für das Überleben so wichtigen Genpools. Zu Recht und mit gutem Grund sind solche Experimente in Europa durch die Bioethik-Konvention des Europarats und in verstärkter Form in Deutschland (§ 6 Embryonenschutzgesetz) unter Strafandrohung verboten. So positiv einerseits die Anwendung gentechnischer Verfahren in der Medizin zu bewerten ist, so entschieden sind andererseits Fehlentwicklungen wie das Klonen von Menschen abzulehnen.

Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.

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