- Lexikon
- Biologie
- 3 Der Mensch
- 3.7 Das Nervensystem
- 3.7.3 Drogen und ihre Wirkung im Körper
- Jugendschutzgesetz
Allgemeines zum Jugendschutzgesetz (JuSchG) vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Ob Alkoholausschank, Aufenthalt in Gaststätten, Verkauf von Tabakwaren, Rauchen in der Öffentlichkeit, Abgabe von Filmen oder Computerspielen sowie der Discobesuch: Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Mit dem Jugendschutzgesetz des Bundes wurden das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zu einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt. Das Gesetz regelt den Verkauf und die Abgabe von Tabak, Alkohol, Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Diskotheken und Gaststätten.
Wesentliche Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes sind:
Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Verbote des Jugendschutzgesetzes können als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Die zuständigen Behörden in den Ländern können zum Schutz der Kinder und Jugendlichen die entsprechenden Sanktionen insbesondere gegen die Gewerbetreibende und Veranstalter verhängen, die den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zuwiderhandeln. Zeitgleich zum Jugendschutzgesetz trat der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder in Kraft, der eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in den elektronischen Medien (Internet, Fernsehen, Rundfunk) schafft. Durch Verzahnungsregelungen in beiden Gesetzen ist sichergestellt, dass Bundes- und Ländereinrichtungen nach einheitlichen Schutzstandards entscheiden.
Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.
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