Liebes- und Ehepaare wünschen sich zumeist früher oder später ein oder mehrere Kinder. Das gehört zu einer erfüllten Partnerschaft. Kinder zu zeugen und sie gesund und glücklich aufzuziehen, das bedeutet zugleich eine große Verantwortung, erfordert gesicherte persönliche und soziale Lebensbedingungen. Diese sind insbesondere bei sehr jungen Paaren, also bei Schwangerschaft und Geburt eines Kindes zu einem Zeitpunkt, wo sich die Partner selbst noch in der schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden, meist nicht gegeben.
Mit 15 oder 16 Jahren bereits ein Kind zu bekommen, bringt für das Mädchen (die junge Mutter), ihren Partner (den jungen Vater) und auch für deren Eltern oft ziemliche Probleme mit sich. Dabei gibt es verschiedene Mittel und Methoden, eine ungewollte Schwangerschaft zu verhüten, ohne auf körperliche Liebe und sexuelle Vereinigung zu verzichten. Bevor ein junges Paar zum ersten Mal „miteinander schlafen“ will, sollte es sich hierüber gründlich informieren und offen miteinander sprechen.
Schwangerschaftsverhütung ist Sache beider Partner! Keiner darf sich darauf verlassen, dass sich der andere darum kümmert, oder einfach hoffen, dass schon „nichts passieren wird“. Aber auch für reife Partner und Ehepaare ist die Schwangerschaftsverhütung für ihre Familienplanung wichtig und notwendig.
Es gibt verschiedene Verhütungsmethoden. Man unterscheidet drei Gruppen von Verhütungsmitteln:
Sie unterscheiden sich nicht nur in der Art und Weise ihrer Anwendung, sondern auch im Grad der Zuverlässigkeit ihrer Schutzwirkung.
„ Pille“ oder auch „Antibabypille“ ist ein umgangssprachlicher Sammelbegriff für hormonelle Verhütungsmittel. Die darin enthaltenen Wirkstoffe verhindern bei der Frau den Follikelsprung in den Eierstöcken und damit das Freiwerden befruchtungsfähiger Eizellen.
Es gibt verschiedene Typen von „Antibabypillen“, die vom Frauenarzt individuell verordnet und auf Verträglichkeit und Nebenwirkungen kontrolliert werden müssen. Die Einnahme muss exakt nach Vorschrift (Beipackzettel) erfolgen. Ob und wann Mädchen die Pille erstmals nehmen, sollte in Absprache mit den Eltern und nach ärztlicher Untersuchung entschieden werden.
Hormonpflaster
Auf die Haut aufgeklebte Hormonpflaster (ca. 4,5 x 4,5 cm) werden wöchentlich gewechselt und in der vierten Woche ausgesetzt. Die Pflaster sind an der entsprechenden Hautpartie sichtbar, sie lösen sich nur selten beim Duschen und Baden.
Implantat
Das 4 cm lange und 2 mm dicke Hormonstäbchen wird nach örtlicher Betäubung unter die Haut des Oberarms geschoben und verbleibt dort 3 Jahre. Selten kann es zum Verrutschen des Implantats kommen. Das Herausnehmen des Implantats erfolgt durch einen lokalen Schnitt.
Kondome werden im allgemeinen Sprachgebrauch auch Gummi, Überzieher oder Pariser genannt. Dieses Verhütungsmittel gehört zur Gruppe der mechanischen Verhütungsmittel. Die dünne, elastische Gummihülle, die es in verschiedenen Ausführungen und Farben gibt, fängt beim Orgasmus des Mannes die Samenflüssigkeit auf und verhindert somit eine mögliche Befruchtung. Der besondere Wert des Kondoms besteht darin, dass es zusätzlich vor Ansteckung mit dem Aids-Virus oder den Erregern von anderen Geschlechtskrankheiten schützt.
Deshalb gilt als Grundsatz: Geschlechtsverkehr mit neuen Partnern oder Zufallsbekanntschaften niemals ohne Kondom!
Das Kondom wird über das versteifte männliche Glied aufgerollt. Nach dem Samenerguss das Glied noch vor dem Erschlaffen aus der weiblichen Scheide ziehen, dabei das Kondom am Ring festhalten. Bei jedem Geschlechtsverkehr ist ein neues Kondom zu verwenden.
Nach dem gleichen Prinzip funktioniert das "Kondom für die Frau" (Femidom®). Eine durchsichtige, weiche Kunststoffhülle hat an ihren Enden zwei elastische Ringe, wovon der Ring an der geschlossenen Seite in die Scheide eingeführt wird, der andere außerhalb verbleibt. Das Femidom® kann bis zu zehn Stunden vor dem Geschlechtsverkehr eingeführt werden. Es schmiegt sich wie eine zweite Haut von innen an die Vagina an.
Die Spirale wird vom Frauenarzt in die Gebärmutter eingelegt und soll die Einnistung der Eizelle verhindern. Es gibt verschiedene Modelle aus unterschiedlichem Material, z. B. Kunststoff oder Kupfer.
Die Anwendung erfordert regelmäßige Kontrolluntersuchungen und ist für junge Mädchen nicht geeignet.
Diaphragma (Scheidenpessar): Das Diaphragma gehört zu den mechanischen Verhütungsmitteln. Dabei handelt es sich um einen gewölbten Gummi, der von einem elastischen Ring gehalten wird. Das Diaphragma muss vor dem Geschlechtsverkehr eingelegt werden. Die Samenzellen gelangen nicht in die Gebärmutter; erst 6 – 8 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr entfernen.
Chemische Verhütungsmittel: Dazu gehören Creme, Gel, Schaum, Spray, Tabletten und Zäpfchen. Diese müssen vor dem Geschlechtsverkehr in die Scheide eingeführt werden. Diese chemischen Verhütungsmittel töten Samenzellen in der Scheide ab bzw. bilden eine Sperre vor dem Eingang der Gebärmutter. Die Wirkung hält ca. 1 Stunde.
Natürliche Verhütungsmethoden: Dazu gehören Basaltemperaturmethode, Kalendermethode (Knaus-Ogino-Methode) und Schleimstrukturmethode (Billingsmethode). Mithilfe dieser Methoden werden die fruchtbaren und unfruchtbaren Tage durch Rechnen, Messen der Körpertemperatur und Schleimuntersuchung bestimmt. An den fruchtbaren Tagen darf kein Geschlechtsverkehr stattfinden, bzw. an diesen Tagen müssen andere Verhütungsmethoden zu Hilfe genommen werden (z. B. Kondom).
Zu den natürlichen Verhütungsmethoden gehören heutzutage auch Minicomputer, sogenannte „Babycomputer“, die durch Thermofühler die Temperaturwerte messen und daraus die fruchtbaren Tage berechnen. Andere messen die Hormonwerte im Urin mittels Teststreifen (siehe Bild 6).
Der Coitus interruptus („Aufpassen“) ist der unterbrochene Geschlechtsverkehr, also das Herausziehen des Gliedes aus der Scheide vor der Ejakulation. Es ist eine von jungen Leuten zwar immer noch oft praktizierte, aber sehr unsichere Verhütungsmethode, weil schon vorher etwas Sperma austreten kann. Außerdem beeinträchtigt sie das Liebeserleben der Partner.
Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) ist nur aus zwingenden medizinisch-sozialen Gründen erlaubt, wenn der Embryo nicht älter als 12 Wochen ist und die Mutter an einer Beratung teilgenommen hat. Der Eingriff darf nur vom Facharzt ausgeführt werden (durch Absaugen oder „Abtreibungspille“). Über damit verbundene moralische Probleme gibt es unterschiedliche Auffassungen.
Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.
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