Auch jeder Einzelne wird im Bundesnaturschutzgesetz dazu aufgefordert, sich vor allem in Schutzgebieten verantwortungsbewusst nach den Grundsätzen des Naturschutzes zu verhalten. Ein sehr wichtiges Instrument des Naturschutzes ist das „unter Schutz stellen“ von Landschaftsabschnitten in Form von Naturschutzgebieten und Nationalparks. In diesen Landschaftsteilen sollen Lebensräume seltener Pflanzen- und Tierarten geschützt werden. Auch möchte man durch dieses Gesetz erreichen, den Ablauf der natürlichen Sukzessionen ohne Eingriffe des Menschen bzw. ohne die Nutzung der dort vorkommenden Ressourcen durch den Menschen zu sichern. Da es jedoch in unserem Land keine vom Menschen unbeeinflussten Landschaftsteile mehr gibt, versucht man auf künstliche Art und Weise solche zu schaffen, die man durch spezielle Pflegemaßnahmen in einen möglichst naturnahen Zustand zurückführt. Das Bundesnaturschutzgesetz soll dafür Sorge tragen, „dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft auch in Zukunft gesichert bleiben.“
Hier ist der gesamte Wortlaut des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuregG) vom 29. Juli 2009 zu finden. Das Gesetz ist am 1. März 2010 in Kraft getreten.
Stand: 2010
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