- Lexikon
- Politik/Wirtschaft
- 5 Internationale Politik und Friedenssicherung
- 5.2 Europäische Union
- 5.2.1 Erweiterung und Vertiefung als Wege der Integration
- Bedeutung und Probleme der Osterweiterung der EU
Durch den politischen Umbruch in Mittel- und Osteuropa 1989/90 ergab sich die einzigartige Chance, die Teilung Europas zu überwinden. Die Europäische Gemeinschaft nahm diplomatische Beziehungen zu den Ländern Mittel- und Osteuropas auf, begann Handelshemmnisse abzuschaffen und erste Handels- und Kooperationsabkommen abzuschließen. 1989 wurde das Hilfsprogramm der EG Phare (Poland Hungary Aid for the Reconstruction of the Economy) ins Leben gerufen. Nachdem zunächst der Demokratisierungs- und Modernisierungsprozess in Polen und Ungarn durch Wirtschaftshilfen unterstützt werden sollte, wurden in den folgenden Jahren nach und nach alle Beitrittskandidaten in das Phare-Programm einbezogen. Zwischen 1991 und 1996 wurden Assoziierungsabkommen der Europäischen Gemeinschaft mit
abgeschlossen. Diese so genannten Europaabkommen dienten der Intensivierung der
Zusammenarbeit und insbesondere der Unterstützung des Überganges zur Marktwirtschaft.
Im Juni 1993 erklärte der Europäische Rat auf seinem Gipfel in Kopenhagen die Bereitschaft, die assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas als Mitglieder der EU aufzunehmen. Die Voraussetzungen für einen Beitritt definierten die Kopenhagener Kriterien. Diese verlangen von den Beitrittsländern:
Grundlage der Erweiterung war das generelle Beitrittsverfahren zur EU.
Die Türkei hatte bereits 1987 einen EU-Mitgliedschaftsantrag gestellt, Zypern und Malta 1990. Zwischen 1994 und 1996 stellten auch die zehn MOE-Staaten Beitrittsanträge. 1994 verabschiedete der Europäische Rat in Essen eine Heranführungsstrategie zur Beitrittsvorbereitung, die sich insbesondere auf die Europaabkommen, Beitrittspartnerschaften und Vorbereitungshilfen wie Phare stützte. Zu Phare traten
Der Europäische Rat von Luxemburg überarbeitete und intensivierte 1997 die Heranführungsstrategie. Dies entsprach den Vorschlägen der Kommission, die diese mit der Agenda 2000, der Grundlage für die Erweiterung, vorgelegt hatte. Als gemeinsames Forum für alle Mitgliedstaaten der Union und alle assoziierten europäischen Länder wurde die Europakonferenz eingerichtet. Der Europäische Rat folgte 1998 dem Vorschlag der Kommission, die Beitrittsverhandlungen mit Estland, Polen, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern zu eröffnen. Im Februar 2000 wurden dann auch Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Slowakei und Rumänien aufgenommen.
Der Türkei wurde 1999 der Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt und 2001 eine Beitrittspartnerschaft abgeschlossen. Seit Oktober 2005 laufen Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der EU. Weitere Beitrittskandidaten sind Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.
Im November 2000 stellte die Kommission in ihrem Fortschrittsbericht fest, dass zehn Kandidaten die politischen und wirtschaftlichen Beitrittskriterien erfüllten. Bulgarien und Rumänien konnten die wirtschaftlichen Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllen.
Im Dezember 2002 wurden daraufhin die Verhandlungen mit Zypern, der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei und Slowenien auf Empfehlung der Kommission abgeschlossen.
Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag in Athen unterzeichnet und bis Ende 2003 von den Mitgliedstaaten ratifiziert. In den Beitrittsländern (außer Zypern) wurden Referenden über den Beitrittsvertrag durchgeführt, die durchweg zu einer Mehrheit für den Beitrittsvertrag führten.
Am 1. Mai 2004 traten die zehn „Neuen“ der EU bei. Infolge des gescheiterten Referendums zur Vereinigung der beiden Teile Zyperns (UNO-Plan) am 24. April 2004 wird nur der griechische Teil, die Republik Zypern, Mitglied der EU. Mit dem Beitritt von Rumänien und Bulgarien wuchs die EU um weitere 30 Mio. Bürger.
Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis 2004:Niederlande (1) Belgien (2) Deutschland (3) Luxemburg (4) Frankreich (5) Italien (6) Dänemark (13) Großbritannien (7) Irland (8) Griechenland (11) Portugal (9) Spanien (10) Österreich (12) Schweden (14) Finn
Am Anfang der Europäischen Integration standen im Wesentlichen drei Überlegungen.
In dieser Tradition erfolgt auch die so genannte Osterweiterung der Europäischen Union. Sie soll die Trennung Europas überwinden und somit auch Sicherheit garantieren. Die jungen Demokratien Mittel- und Osteuropas werden in das EU-System eingebunden, in dem Interessenkonflikte durch eine Vielzahl von rechtlichen und politischen Mechanismen zur Streitbeilegung gelöst werden können, ohne zu eskalieren. Stabilität und Wohlstand werden auf die neuen Mitglieder ausgedehnt. Der politische und ökonomische Wandel in Mittel- und Osteuropa seit 1989 wird so gestärkt.
Die EU baut ihren Einfluss in der Welt aus. Denn die Erweiterung vergrößert den europäischen Binnenmarkt um etwa 130 Millionen auf fast 500 Millionen EU-Bürger. Der damit größte Binnenmarkt der Welt kann seine Interessen in einer globalisierten Welt besser wahrnehmen.
Überaus wichtig ist auch der wirtschaftliche Nutzen der Osterweiterung. Der größere Binnenmarkt und der wirtschaftliche Aufholprozess der MOEL bewirken ein Wirtschaftswachstum in den alten und neuen Mitgliedstaaten. Derzeit wird von einem Wirtschaftswachstum von 0,5 bis 0,7 % ausgegangen. Insbesondere Deutschland und Österreich profitieren durch den Handel mit den MOE-Staaten. Für Deutschland wird sogar ein Zuwachs des Bruttoinlandprodukts um 1 % erwartet. Dies entspricht knapp 20 Milliarden Euro. Der deutsche Export in die MOE-Staaten entspricht inzwischen bereits dem in die USA.
Dem gegenüber steht die Finanzierung der Erweiterung. Der EU-Finanzrahmen sieht für die Jahre 2007 bis 2013 insgesamt ein Fördervolumen von 308 Milliarden Euro für alle Mitgliedstaaten vor. In der vergangenen Förderperiode betrugen die Ausgaben lediglich 237 Milliarden Euro. Der Anteil der Strukturfonds beträgt damit 35,6 % des EU-Haushalts, bzw. 0,37 % des EU-BNE. Die 2004 bzw. 2007 neu hinzugekommenen Mitgliedstaaten erhalten 178 Milliarden Euro Strukturförderung.
Vielfach wird befürchtet, die Erweiterung führe zu einer vermehrten Arbeitsmigration aus den MOEL in die alten Mitgliedstaaten. Dem stehen zunächst die Übergangszeiten für die Freizügigkeit entgegen. Für bis zu fünf Jahre, mit einer besonderen Verlängerungsmöglichkeit von nochmals zwei Jahren, können die Alt-Mitglieder den Zugang der neuen Unionsbürger zum heimischen Arbeitsmarkt beschränken. Außer Irland haben alle Alt- Mitglieder solche Übergangsfristen eingeführt.
Die Kommission geht zudem davon aus, dass eine große Einwanderungswelle unwahrscheinlich sei. Erwartet werden überwiegend junge, hochqualifizierte Fachkräfte. Je besser es gelingt, die Zukunftsaussichten in den Beitrittsländern positiv zu beeinflussen, desto geringer werden Wanderbewegungen ausfallen. Wanderbewegungen werden sich voraussichtlich auf die Grenzregionen beschränken. Strukturschwache Grenzregionen werden Konkurrenz aus den MOE-Staaten bekommen und mit zunehmender Arbeitslosigkeit rechnen müssen.
Demgegenüber geht man aber davon aus, dass durch den Handelszuwachs an anderer Stelle weiterhin Arbeitsplätze geschaffen werden, wie die bisherigen Erfahrungen mit dem wachsenden MOEL-Außenhandel in Deutschland nahe legen.
Den „alten“ Unionsbürgern konnten die Vorteile der Osterweiterung aber noch nicht ausreichend vermittelt werden. Wie Umfragen der Kommission belegen, dominieren Ängste vor osteuropäischer Konkurrenz, was ein ernsthaftes Problem darstellt.
Mit der Erweiterung der EU steigen auch die Anforderungen an die europäischen Institutionen. Gedacht für eine europäische Union der sechs, müssen sie in Zukunft den Aufgaben in einem Europa der 25 bzw. 27 oder mehr gewachsen sein.
Die wirtschaftliche und politische Heterogenität in der EU hat mit der Osterweiterung zugenommen und es wird schwieriger, auf der Suche nach Problemlösungen von allen akzeptierte Kompromisse zu finden. Um den Erfordernissen der Osterweiterung gerecht zu werden, wurde 2001 beim Gipfeltreffen von Nizza versucht, institutionelle Reformen auf den Weg zu bringen. Entscheidungsverfahren und Beschlussfassung wurden geändert. Einige Materien wurden vom Erfordernis der Einstimmigkeit bei der Beschlussfassung in die qualifizierte Mehrheit überführt. Das System der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit wurde überarbeitet und eine Neugewichtung der Stimmen vorgenommen. Aber das System ist kompliziert und stärkt die Effizienz des Rates nicht. Viele wichtige Materien verbleiben im Anwendungsbereich der einstimmigen Beschlussfassung, was in einer Union der 27 unüberwindliche Hürden darstellen kann.
Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.
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