Verbraucherschutz, Umwelt- und Gesundheitspolitik der EU

Verbraucherschutz

Um die Lebensqualität der EU-Bürger zu verbessern, übernimmt die Europäische Union (EU) eine aktive Rolle in der Verbraucherpolitik. Ziel ist es, die Konsumenten zu schützen. Dies soll durch einheitliche Handelsbedingungen, Produkt- und Lebensmittelanforderungen erreicht werden. Neben Rechtsvorschriften tragen auch die Koregulierung zwischen Verbraucher- und Unternehmensverbänden, Verhaltenskodizes sowie starke Verbraucherorganisationen zum Schutz der Verbraucher bei.

Die Entwicklung des Binnenmarktes machte eine Verbraucherpolitik auf europäischer Ebene notwendig. Die Verbraucherpolitik wurde mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) 1986 zwar als Teil der allgemeinen Politik zur Vollendung des Binnenmarktes anerkannt, erhielt allerdings erst durch den Maastrichter Vertrag 1992 den Rang einer Gemeinschaftspolitik.

Der Verbraucherschutz hat seit dem ersten Programm für Verbraucherschutz und Informationspolitik 1975 stark an Bedeutung gewonnen, insbesondere nach dem Ausbruch der Rinderseuche BSE. Dies zeigte sich auch durch den 1999 vorgenommenen Ausbau der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz innerhalb der Europäischen Kommission.

Während sich die Verbraucherpolitik in ihren Anfängen auf sektorspezifische Schutzmaßnahmen mit der Festlegung von einheitlichen Mindeststandards erstreckte, nahm die Kommission mit einer mehrjährigen verbraucherpolitischen Strategie von 2002 bis 2006 eine Neuausrichtung vor. Demzufolge konzentriert sich die europäische Verbraucherpolitik auf die Garantie grundlegender Standards für Sicherheit und Gesundheit. Außerdem sollten die Verbraucher die Maßnahmen verstehen und an ihrer Gestaltung mitwirken können. Ziel war es, ein zusammenhängendes, gemeinsames Umfeld zu schaffen, in dem das Vertrauen der Verbraucher bei Auslandskäufen gesichert ist. Schließlich sollten die Bedürfnisse der Konsumenten auch in anderen Politikbereichen der EU Eingang finden, wie Umwelt, Verkehr, Finanzdienstleistungen oder Landwirtschaft. Das Verbraucherschutzprogramm 2007–2013 konzentriert sich neben einer Stärkung der Konsumentenposition auf die Unterstützung der Zusammenarbeit von nationalen Verbraucherorganisationen und soll helfen, die Datenbasis zu verbessern, welche für Entscheidungen im Verbraucherinteresse notwendig ist. Die Strategie des Programms besteht vor allem darin, Rechtsvorschriften zu verbessern.

Drei Schlagworte sind bezeichnend für die Verbraucherpolitik der EU:

  • Schutz,
  • Durchsetzung und
  • Mitwirkung.

EU-weit soll ein einheitlich hohes Verbraucherschutzniveau gewährleistet werden. Ebenso sollen die Rechtsvorschriften zum Schutz der Konsumenten wirksam durchgesetzt werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Verbraucherverbände an der Gestaltung der EU-Politik teilhaben zu lassen. Zu diesem Zweck wurde im Dezember 2003 eine europäische Verbraucherkonsultationsgruppe ins Leben gerufen, zu denen Vertreter nationaler Verbraucherorganisationen sowie der Kommission zählen.

Gesundheitspolitik

Obwohl der Schutz der Gesundheit bereits seit den Anfängen der europäischen Integration ein gemeinsames Anliegen war, bekam das Gesundheitswesen erst durch den Maastrichter Vertrag 1992 eine vertragliche Grundlage. Allerdings obliegt die Verantwortung für die Gesundheitspolitiken nach wie vor den Mitgliedstaaten, die ihre Politiken in diesem Bereich koordinieren. Da die Gesundheitssysteme von Land zu Land sehr verschieden sind, fällt es sehr schwer, eine einheitliche Politik durchzusetzen.

Ziel der Union ist es, bei all ihren Politiken und Maßnahmen ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu gewährleisten. Dies versucht sie vor allem durch Prävention und Information. Mit Hilfe von zahlreichen Maßnahmen und Aktionsprogrammen übernimmt sie eine aktive Rolle in

  • der Krebsbekämpfung,
  • der Aids-Prävention,
  • der Drogenbekämpfung,
  • der Bekämpfung von Doping und
  • der Lebensmittelsicherheit.

Ein weiteres zentrales Anliegen der Union betrifft die Gewährleistung von sicherer medizinischer Behandlung durch die Erarbeitung und Durchsetzung von Vorschriften zur Herstellung von sicheren Arzneimitteln sowie Medizinprodukten. Darüber hinaus soll der Zugang zu EU-weiter medizinischer Behandlung ermöglicht werden. Durch gegenseitige Anerkennung der Sozialversicherungsansprüche hat jeder EU-Bürger, der während eines Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat der Union erkrankt, Anspruch auf Gesundheitsversorgung. Im Juli 2004 wurde die Europäische Versichertenkarte eingeführt. Diese ersetzt den Auslandskrankenschein innerhalb der Europäischen Union.

Insbesondere aufgrund der weltweiten Bedrohung durch SARS (schweres akutes Atemnotsyndrom) setzt die Gemeinschaft verstärkt auf die Prävention und Bekämpfung von Seuchen. Zwar erweist sich die Union als fähig, die Ausbreitung einer Seuche zu überwachen, allerdings bestehen deutliche Defizite hinsichtlich der Eindämmung von Seuchen durch koordiniertes Handeln. Abhilfe soll durch die Errichtung des Europäischen Zentrums für Prävention und Bekämpfung von Seuchen (CEPCM), welches im Mai 2005 seine Arbeit aufgenommen hat, geschaffen werden. Aufgabe des Zentrums ist es, die von Infektionskrankheiten ausgehenden Risiken für die menschliche Gesundheit zu ermitteln, zu bewerten und darüber zu informieren.

Da das Gesundheitswesen eng mit dem Verbraucherschutz zusammenhängt, liegt die Zuständigkeit innerhalb der Europäischen Kommission bei der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz. In einzelnen Bereichen arbeitet die Gemeinschaft mit internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen und der Weltgesundheitsorganisation zusammen.

Umwelt

Aufgrund der internationalen Auswirkungen von Umweltproblemen wird der Umweltpolitik innerhalb der EU ein immer größerer Stellenwert eingeräumt. Da der Umweltschutz in den Römischen Verträgen von 1957 noch keine Rolle spielte, lag die Zuständigkeit für die Umweltpolitik noch bei den Nationalstaaten. Allerdings stellte das nationale Handeln in diesem Bereich in zunehmendem Maße ein Handelshemmnis dar. Außerdem erkannten die Staaten, dass ein gemeinsames Vorgehen beim Umweltschutz viel wirksamer ist. Mit der Umsetzung des Binnenmarktprojekts gewann auch die europäische Umweltpolitik an Bedeutung. So fällt die Umweltpolitik seit der Einheitlichen Europäischen Akte von 1986 in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft.

Ziel der Gemeinschaft ist es, die Umwelt und Gesundheit zu schützen und zu verbessern, mit den natürlichen Ressourcen verantwortungsvoll umzugehen, regionale und globale Umweltprobleme durch die Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zu bewältigen. Auf diese Weise sollen nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Umweltschutz miteinander verbunden werden.

Zur Umsetzung dieser Ziele hat die EU das Sechste Umweltprogramm Umwelt 2010 von 2001 bis 2010 ins Leben gerufen. Dessen Hauptanliegen sind

  • der Schutz des Klimas,
  • der Gesundheit,
  • der Natur sowie
  • der Artenvielfalt und
  • die Erhaltung der natürlichen Ressourcen.

Darüber hinaus wird auf die besonderen Probleme der neuen Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten eingegangen.
Die Umweltpolitik der Gemeinschaft zielt nicht länger nur darauf ab, die Verwendung von Stoffen und Produkten zu kontrollieren, sondern ebenfalls auf die umweltgerechte Entsorgung derselben.
Darüber hinaus beteiligt sich die EU aktiv an internationalen Programmen zum Schutz der Umwelt, indem sie mit Drittstaaten und Ländergruppen Abkommen abschließt.

Die Kommission muss darüber wachen, dass europäische Rechtsvorschriften von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Zusätzlich ist bei Maßnahmen in anderen Politikbereichen zu berücksichtigen, welche Auswirkungen sie auf die Umwelt haben. Ferner sollen Wirtschaft und Verbraucher in die Überlegungen einbezogen werden, wie Umweltprobleme gelöst werden können. Eine weitere wichtige Aufgabe der Kommission besteht darin, die Bürger zu informieren und ihr Bewusstsein für umweltfreundliches Verhalten zu stärken.
So können die europäischen Verbraucher beispielsweise mithilfe des europäischen Umweltzeichens umweltfreundliche Produkte erkennen.

Verursacher- und Vorsorgeprinzip

Die Umweltpolitik der EU basiert auf dem Verursacher- und dem Vorsorgeprinzip. Das Verursacherprinzip besagt, dass der Verursacher finanziell für die Wiederverwertung und Entsorgung gebrauchter Produkte aufzukommen hat. Der Verursacher kann auch in die Herstellung höherer Standards investieren oder für umweltschädigende Produkte Steuern entrichten. In diese Richtung geht auch die EU-weite Einführung eines Systems, das den Handel von Emissionsberechtigungen für Treibhausgase regelt. Das System startete 2005 mit dem Kohlendioxidhandel. Ab 2008 werden neben einer Reduzierung zugeteilter Zertifikate auch bisher nicht eingeschlossene Sektoren einbezogen. Zudem können Einzelstaaten auch andere Treibhausgase in den Handel aufnehmen. Das Vorsorgeprinzip wird angewandt, wenn eine umweltschädigende Wirkung noch nicht nachgewiesen wurde. Dann kann die Kommission vorbeugende Schutzmaßnahmen vorschlagen.

Europäische Umweltagentur

Zur ständigen Kontrolle des Zustands der Umwelt und frühzeitigen Erkennung von Umweltproblemen wurde 1994 die Europäische Umweltagentur in Kopenhagen eingerichtet. Sie sammelt Daten über den Zustand der Umwelt und hilft damit den Entscheidungsträgern bei ihrer Entscheidungsfindung. Außerdem setzt sie sich für umweltfreundliche Verfahren und Techniken ein und unterstützt die Europäische Kommission bei der Verbreitung von Ergebnissen in der Umweltforschung.

Die 2007 gegründete Europäische Agentur für Chemische Stoffe (ECHA) mit Sitz in Helsinki wird der ständigen Aktualisierung der Umweltpolitik Rechnung getragen. Die Agentur soll für zusätzliche Informationen über chemische Stoffe sorgen, damit diese sicher verwendet werden und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie erhalten bleibt. Durch Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe sollen einheitliche Verfahren innerhalb der EU gewährleistet werden.

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