Wirtschaftliche Transaktionen zwischen dem Inland und dem Ausland sind z. B.:
Jede dieser Transaktionen bedeutet für das Inland entweder einen Zufluss oder einen Abfluss von Devisen (Auslandswährung). Die Zahlungsbilanz erfasst diese Devisenflüsse, indem sie diese entsprechend des jeweils geltenden Wechselkurses in Inlandswährung umrechnet und diese „Transaktionswerte“ kontenmäßig verbucht. Die Zahlungsbilanz ist also – formal betrachtet – nichts anderes als ein großen Konto, in dem die aus den Transaktionen zwischen In- und Ausland resultierenden Zahlungsströme (= in Euro umgerechnete Devisenzuflüsse oder -abflüsse) zu statistischen Zwecken eingetragen werden.
Die Zahlungsbilanz gliedert sich grundlegend in vier, nach der Art der Transaktionen unterschiedene Teilbilanzen („Unterkonten“), die wiederum selbst in weitere Teilbilanzen untergliedert sind. Auf diese Weise soll ein geordnetes Bild der im Betrachtungszeitraum angefallenen Transaktionen zwischen dem In- und Ausland vermittelt werden:
Der Saldo der Devisenbilanz muss konzeptionell der Summe der Salden von Leistungs-, Vermögensübertragungs- und Kapitalbilanz entsprechen (Saldo = Devisenzuflüsse abzüglich Devisenabflüsse der jeweiligen Teilbilanz): Ergibt sich z. B. aus der Leistungs-, Vermögensübertragungs- und Kapitalbilanz als gemeinsamer Saldo ein positiver Netto-Devisenzufluss (ins Inland), so bedeutet dies gleichzeitig ein Anwachsen der inländischen Währungsreserven im selben Umfang (als Saldo der Devisenbilanz). In diesem Sinne ist die Zahlungsbilanz also konzeptionell stets ausgeglichen.
Dennoch wird umgangssprachlich häufig (z. B. in der Wirtschaftspresse) von einer „unausgeglichenen“ Zahlungsbilanz oder auch von einem Zahlungsbilanz-„Ungleichgewicht“ gesprochen. In diesem Fall ist genau genommen die Devisenbilanz gemeint: Bei einem „Zahlungsbilanzüberschuss“ liegt ein positiver Devisenbilanzsaldo vor, d. h. im Betrachtungszeitraum sind die Währungsreserven des Inlands (umgerechnet in Euro) insgesamt angewachsen. Von einem „Zahlungsbilanzdefizit“ spricht man im Fall eines negativen Devisenbilanzsaldos, wenn sich also die Währungsreserven des Inlands im Betrachtungszeitraum insgesamt verringert haben.
Die bundesdeutsche Zahlungsbilanz war in der Vergangenheit zumeist – bis auf die Nachkriegszeit (1950er-Jahre) und die ersten 10 Jahre nach der Wiedervereinigung (1990er-Jahre) – durch Überschüsse (also durch Netto-Devisenzuflüsse) gekennzeichnet. Dies gilt jedoch nicht für alle Teilbilanzen: Ständige Überschüsse wurden seit den 1960er-Jahren innerhalb der Handelsbilanz erreicht (Stichwort: „Exportweltmeister Deutschland“). Zu regelmäßigen Defiziten kam es dagegen seit den 1970er-Jahren in der Dienstleistungsbilanz (Stichwort: „Reiselust der Deutschen“) und in der Bilanz der laufenden Übertragungen (Stichwort: Überweisungen der „Gastarbeiter“ an ihre Familien; dabei sei angemerkt, dass Inländer im Sinne der VGR alle Personen sind, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben).
Ein Angebot von