Die Kettenregel der Differenzialrechnung besagt das Folgende:
- Es sei die Funktion u (Definitionsbereich ) an der Stelle und die Funktion v (Definitionsbereich mit ) an der Stelle differenzierbar.
Dann ist auch die verkettete Funktion in differenzierbar und es gilt .
Mit anderen Worten: Die Ableitung einer verketteten Funktion ist gleich dem Produkt der Ableitungen von äußerer und innerer Funktion an der jeweiligen Stelle.
Beweis der Kettenregel
Wir bilden den Differenzenquotienten von f und erweitern diesen mit :
Mit erhält man für den Grenzwert des Differenzenquotienten:
Da in differenzierbar ist, gilt .
Da aus der Differenzierbarkeit an einer Stelle die Stetigkeit folgt, ist dann auch stetig in , d.h., es gilt bzw.
Mit anderen Worten: Bei der Grenzwertbildung zu kann durch ersetzt werden. Da nach Voraussetzung v an der Stelle differenzierbar ist, gilt also:
Damit ist aber:
Leibnizsche Schreibweise
Für die Anwendung der Kettenregel ist eine auf der Schreibweise anstelle von beruhende Notation sehr einprägsam:
- Ist und , dann gilt:
wobei die Ableitung der inneren Funktion und die Ableitung der äußeren Funktion ist.
Beispiel 1: Es ist die Ableitung der Funktion nach der Kettenregel zu bilden.
In diesem Falle ist und demzufolge sowie .
Dann gilt: